07.11.2010

Kettenbefristungen im öffentlichen Dienst – Bald ist Schluss!

Vor einigen Monaten hatte ich Ihnen bereits vom Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln an das Bundesarbeitsgericht (BAG) berichtet: Eine Arbeitnehmerin war im öffentlichen Dienst beschäftigt und hatte insgesamt 13 befristete Arbeitsverhältnisse von Juli 1996 bis Dezember 2006 als Justizangestellte in der Bewährungshilfe erhalten.  
Der Haushaltsplan der Arbeitgeberin, ein Bundesland, sah für das Jahr 2006 vor, dass vorübergehend frei werdende Haushaltsmittel für die Beschäftigung von Aushilfskräften in Anspruch genommen werden können. Deshalb wurde nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz eine nochmalige Befristung mit der Arbeitnehmerin geschlossen.

Dagegen wendete sich die Arbeitnehmerin und hielt die Befristung für unwirksam.

Einmal ehrlich: Es ist doch auch wirklich ein Unding, wenn Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst über Jahre hinweg befristet beschäftigt werden können. Wie soll ein Arbeitnehmer in diesen Fällen eine Lebensplanung aufstellen können? Stets droht der Rauswurf und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Deshalb hat das LAG den Fall auch dem Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.10.2010, Az.: 7 AZR 485/09 (a), vorgelegt. Es hielt den Befristungsgrund für nicht rechtmäßig.

Das BAG verweist nun auf eine Europäische Richtlinie, nach der die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet werden, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu vermeiden. Das BAG hält es für klärungsbedürftig, ob das Vorgehen im öffentlichen Dienst rechtmäßig ist. Durch die immer wieder neue Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln können Befristungsgründe geschaffen werden. Dies ist für private Arbeitgeber nicht möglich. Das BAG sagt hierzu, dass der Europäische Gerichtshof diese Frage noch nicht geklärt habe und die Beantwortung nicht offenkundig sei. Daher hat das BAG die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Fazit: Es bleibt spannend. Läuft Ihr Vertrag im öffentlichen Dienst derzeit aus, sollten Sie auf jeden Fall eine Klage einreichen. Ich denke, dass Sie gute Erfolgsaussichten haben.

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