Blog-News
25.11.2009
09:21

Rückdatieren Arbeitsvertrag

Frage: „Mein Chef hat sich wieder etwas Tolles einfallen lassen: Ich arbeite bereits seit August bei meinem Arbeitgeber. Wir haben mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr abgeschlossen. Nun legt er mir einen schriftlichen Vertrag vor, den ich unterschreiben soll. Allerdings steht bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und vor den Unterschriften jeweils das Datum 01.08.2009. Ist das nicht Betrug?“

 

Antwort: Grundsätzlich spricht nichts gegen das Rückdatieren eines Vertrages. Es kommt immer darauf an, was damit bezweckt werden soll. Hat ein Arbeitsverhältnis tatsächlich schon einige Zeit bestanden und wurde nur versäumt, einen Vertrag zu unterschreiben, ist das nachträgliche Ausstellen sicherlich in Ordnung. Das gilt erst recht, wenn beide Parteien sich über den Vertragsinhalt einig sind und niemand geschädigt wird.

In Ihrem Fall sehe ich das jedoch anders: Ihr Arbeitgeber will Sie „über den Tisch ziehen“. Befristungsabreden im Arbeitsvertrag müssen schriftlich erfolgen. Da dies bei Ihnen nicht geschehen ist, haben Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Eine nachträgliche Befristung schriftlich zu vereinbaren ist nicht möglich. Falls Sie den Vertrag so unterschreiben, wie dieser Ihnen vorgelegt wurde, haben Sie ein Problem: Sie können später nicht beweisen, dass Sie den Vertrag erst im November unterschrieben haben. Dann wäre die Befristung in Ordnung.

Mein Tipp: Wenn Sie mit den sonstigen Vertragsbestandteilen einverstanden sind, streichen Sie das Datum bei der Unterschrift durch und setzten dort das aktuelle Datum ein. Dann wird es spannend, wie Ihr Arbeitgeber sich verhalten wird. Bitte informieren Sie mich von der Reaktion Ihres Chefs.

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