13.08.2009

Schwarzgeld und Schwarzgeldabrede

Schwarzarbeit ist verboten und strafbar. Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich steht der Arbeitnehmer bei einer solchen Schwarzgeldabrede stets besser da als der Arbeitgeber. 
Der Fall: Ein Arbeitgeber stellte eine Arbeitnehmerin als geringfügig Beschäftigte ein. Sie sollte also monatlich maximal 400 € erhalten. Von Beginn an bekam sie jedoch nicht nur diese 400 €, sondern weitere darüber hinaus gehende Beträge. Alles über diesen 400 € war Schwarzgeld und der Arbeitgeber führte die entsprechende Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben nicht nach dem tatsächlichen Verdienst ab.

Als das Arbeitsverhältnis endete und der Arbeitgeber für 2 Monate die Vergütung nicht mehr zahlte, klagte die Arbeitnehmerin.

Das Landesarbeitsgericht München gab ihr mit Urteil vom 27.02.2009, Az.: 9 Sa 807/08, recht. Der Arbeitgeber wurde verurteilt, ihr die entsprechenden Nettobeträge zu zahlen. Zwar hatten die Parteien nicht vereinbart, dass das Unternehmen der Klägerin die Vergütung netto bezahlt und die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge selber abführt. Hier hilft aber § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV. Wenn tatsächlich Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart. Der tatsächlichen Vergütung des Arbeitnehmers werden die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge hinzugerechnet. Der Arbeitgeber hat also faktisch auch die Arbeitnehmeranteile zu tragen.

Fazit: In der Praxis ist es schwierig, eine Schwarzgeldabrede beweisen zu können. Schreiben Sie sich auf, wann, wie lange und wie oft Sie gearbeitet haben. Versuchen Sie bei der Auszahlung des Schwarzgelds einen Zeugen hinzuzuziehen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebsvereinbarung ist unbedingt einzuhalten

Der Fall: Ein Arbeitgeber und sein Betriebsrat hatten eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit geschlossen. Einige Arbeitnehmer überzogen danach die vorgegebene Arbeitszeit. Der Arbeitgeber forderte die Betreffenden daraufhin... Mehr lesen

23.10.2017
Krank im Urlaub: Wie Sie sich richtig verhalten

Sie haben sich lange auf Ihren Urlaub gefreut, dann aber passiert das Schlimmste, was einem im Urlaub passieren kann. Sie werden krank oder haben gar einen Unfall. Damit zu dem vermiesten Urlaub nicht noch Ärger mit Ihrem... Mehr lesen