03.10.2009

Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

Am heutigen Tag der Einheit einmal eine interessante Frage: Wann sollte ein Arbeitgeber eine Arbeitsvertragsverlängerung aussprechen? Ein Leser interessiert sich dafür, wann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Vertragsverlängerung zusagen sollte. Er wundert sich, dass er sich bei seinem befristeten Vertrag schon 3 Monate vor Vertragsende bei der Agentur für Arbeit melden muss. Von seinem Arbeitgeber hört er nichts.  
So ist die Rechtslage:

1. Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Sagt Ihr Arbeitgeber also nichts, endet das Arbeitsverhältnis. Eine Verlängerung kann er Ihnen auch am letzten Tag noch anbieten, welche Sie dann nicht mehr annehmen müssen.

2. Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks. So steht es im Gesetz. Sind Sie also für ein bestimmtes Projekt eingestellt worden, endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Projekts. Hier gibt es jedoch eine gesetzliche Einschränkung: Es endet frühestens 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

3. Und auch das sollten Sie wissen: Wird das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung oder Befristungsende mit Wissen Ihres Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert. Andernfalls muss der Arbeitgeber unverzüglich widersprechen.

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