25.02.2011

Der Fall Guttenberg – Kann Arbeitnehmern bei Aberkennung eines Doktortitels gekündigt werden?

Unser Bundesverteidigungsminister Herr (Dr.) zu Guttenberg tut mir fast schon leid. Andererseits ist das Abschreiben natürlich auch verboten! Ohne das Internet wäre das Abkupfern vermutlich niemals aufgefallen. Hier mal ein Satz aus der Arbeit, dort mal ein Satz aus jener Arbeit und schon kommen schnell ein paar Seiten zusammen. Es soll ja auch Studenten geben, die so ihre Hausarbeiten zusammenschustern. Nur die sind eben keine Bundesverteidigungsminister! 
Bei uns im Büro haben meine Kollegin und ich die Frage diskutiert, ob die Aberkennung eines Doktortitels für eine arbeitsrechtliche Kündigung ausreichen würde.

Folgender Fall: Stellen Sie sich vor, eine Rechtsanwaltskanzlei stellt einen Juristen mit Doktortitel ein. Natürlich steckt dahinter eine bestimmte Zielrichtung. Der Doktortitel steht für eine besondere Fachkenntnis und letztendlich für ein gutes Examen. Deshalb erhalten Juristen mit Doktortitel im Regelfall auch ein höheres Gehalt als Juristen ohne Doktortitel. Es gibt sogar Kanzleien, in denen ausschließlich Juristen mit Doktortitel arbeiten.

Natürlich ist mit einem solchen Titel nichts darüber gesagt, ob es sich tatsächlich um einen guten Juristen und erst recht nicht, ob es sich um einen guten Rechtsanwalt handelt. Aber zurück zum Fall: Nun wird diesem Kollegen der Doktortitel aufgrund von Plagiatsvorwürfen aberkannt. Welche Rechte hat nun der Arbeitgeber?

Ich bin der Auffassung, dass nun der Arbeitgeber das Recht hätte, das Arbeitsverhältnis zu kündigen oder sogar anzufechten. Letztendlich hat der Herr Dr. den Arbeitgeber arglistig getäuscht. Er hat das hohe Gehalt nur deshalb erhalten, da er einen vermeintlichen Doktortitel führt.

Der Bundesverteidigungsminister hat als Arbeitgeber das Deutsche Volk. Ich bin sehr gespannt, ob die Bevölkerung ihm „kündigen“ wird.

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