EDV-Administratoren könnten die gesamte E-Mail-Post des Betriebs lesen, Terminkalender einsehen, Adresslisten kopieren und haben letztendlich Zugang auf sämtliche gespeicherten Daten.
Allerdings dürfen Sie Ihre Zugriffsrechte nicht missbrauchen. So war es einem Mitarbeiter ergangen, der vor dem Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 14.05.2010, Az.: 4 Sa 1257/09, verloren hat.
Das war geschehen: Der Mitarbeiter war EDV-Administrator und Revisor bei einer Bank. Er nutzte seine Administratorenrechte dazu aus, E-Mails von Vorstandsmitgliedern auszudrucken und elektronische Kalender einzusehen.
Nachdem er bereits eine Abmahnung dafür erhalten hatte, folgte bei einem abermaligen Verstoß die fristlose Kündigung.
Zu Recht, wie das LAG sagte. Der Arbeitnehmer habe mehrfach grob seine Pflichten verletzt. Das Gericht ging sogar so weit: Ein Missbrauch der Zugriffsrechte rechtfertigt sofort eine fristlose Kündigung. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich!
Fazit: Sind Sie als EDV-Administrator tätig, halten Sie sich streng an Ihre Zugriffsrechte. Andernfalls droht Ihnen mit diesem Urteil die sofortige fristlose Kündigung.