22.04.2016

Faire Beurteilungen per Dienstvereinbarung regeln

Ihre Dienststellenleitung muss ihre Mitarbeiter beurteilen – sie kann gar nicht anders. Wie sollte sie sonst Low Performer von High Performern unterscheiden beziehungsweise solide Mitarbeiter von Sorgenkindern trennen? Doch wie immer gilt: Der Ton macht die Musik. Eine Beurteilung muss fair sein. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, ein Verfahren festzulegen, wie eine solche Beurteilung aussehen kann – damit auch wirklich jeder Mitarbeiter fair beurteilt wird und nicht nur Sympathiepunkte zählen.

 

 

Muster-Dienstvereinbarung: System zur Beurteilung von Mitarbeitern

Zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat wird folgende Dienstvereinbarung geschlossen:

Präambel

Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, in der Dienststelle mithilfe des Beurteilungssystems ein modernes, strategisches und integrales Führungsinstrument zu implementieren, das zu einer fairen Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter führt.

1. Geltungsbereich

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter, die länger als 12 Monate in der Dienststelle sind.

2. Beurteilung

Alle Mitarbeiter werden jährlich beurteilt. Die Beurteilung findet im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche mit dem direkten Vorgesetzten statt. Das Gespräch ist bis zum 31.3. eines Jahres durchzuführen. Die Beurteilung wird schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Bogen festgehalten. Dem Mitarbeiter muss der Termin für das Gespräch mindestens eine Woche im Voraus mitgeteilt werden.

3. Beurteilungsbogen

Der Mitarbeiter wird anhand eines Beurteilungsbogens bewertet. Dabei erhält er Noten von 1 bis 4. Ab der Note 3 haben sich Mitarbeiter und Dienststellenleitung zu überlegen, wie die Leistung verbessert werden kann.

Beurteilt werden:

  • soziale Kompetenz
  • Teamfähigkeit
  • Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen, Vorgesetzten
  • Verbesserung gegenüber dem Vorjahr
  • fachliche Kompetenz
  • Fortbildungs- und Lernbereitschaft
  • Umsetzung von neu Erlerntem
  • Anpassung an geänderte betriebliche Bedingungen
  • Führungskompetenz
  • gegebenenfalls Zielerreichung

4. Beurteilungsprozess und Zielvereinbarung

In dem Mitarbeitergespräch werden sowohl die Leistung im vergangenen Jahr beurteilt als auch die Ziele für die kommenden Monate festgelegt. Während des Geschäftsjahres sollen alle 4 Monate Gespräche zwischen direktem Vorgesetzten und Mitarbeitern über die gemachten Fortschritte erfolgen. Wird ersichtlich, dass keine Fortschritte gemacht werden, wird analysiert, ob der Stillstand aus dem Verhalten des Arbeitnehmers oder des Vorgesetzten resultiert. Gegenmaßnahmen, zum Beispiel Schulungen, werden in die Wege geleitet.

Der Vorgesetzte bespricht die Beurteilungsergebnisse mit dem Mitarbeiter. Der Mitarbeiter erhält Gelegenheit, sich abschließend zu äußern oder eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

5. Inkrafttreten und Beendigung

Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von beiden Seiten durch Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende oder einvernehmlich durch Aufhebung zu jeder Zeit beendet werden. In diesem Fall gilt sie bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden neuen Dienstvereinbarung fort.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ort, Datum Unterschrift

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