22.07.2010

Ferienarbeit von Schülern

Sind Sie Schüler oder haben Sie ein Kind, das Schüler ist? Und nun soll in den Ferien gejobbt werden. Das ist nicht immer ohne Weiteres möglich. Hier die wichtigsten Regeln:

Schüler ab dem 13. Lebensjahr dürfen mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten arbeiten. Die Beschäftigung muss aber leicht und für Kinder geeignet sein. 
Das ist der Fall, wenn sie

  • aufgrund Ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen unter denen sie ausgeübt wird,
  • die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung des Kindes,
  • den Schulbesuch und die Fähigkeit dem Unterricht mit Nutzen zu folgen,
  • nicht beeinträchtigt.

Kinder bis zum 15. Lebensjahr dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als 3 Stunden täglich beschäftigt werden. Ab 18 Uhr und vor 8 Uhr morgens ist eine Arbeitsaufnahme ebenfalls verboten.

Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen mehr arbeiten. Sie können während der Schulferien für höchstens 4 Wochen in Vollzeit arbeiten. Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahren während der Erntezeit nicht mehr als 9 Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Hier gibt es also Ausnahmen, die jetzt in den Sommerferien zur Erntezeit greifen könnten.

Gerade Jugendliche müssen im Vorhinein festgelegte Ruhepausen gewährt werden. Sie betragen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis zu 6 Stunden und mindestens 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.

Die Pausen müssen mindestens 15 Minuten betragen.

Wichtig: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

Tipp: Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an diese Regeln, verständigen Sie sofort das Amt für Arbeitsschutz

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