02.05.2010

Freundliche Arbeitsvermittler

Haben Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten und müssen nun Arbeitslosengeld II beziehen? Das ist immer dann der Fall, wenn Sie kein weiteres Einkommen oder Vermögen haben und kein Arbeitslosengeld I erhalten. Dies kann deshalb der Fall sein, da Sie noch nicht lange genug arbeiten, um einen Anspruch zu haben, oder, da Sie eine Sperrfrist von 12 Wochen bekommen. 
Dann müssen Sie zur Bundesagentur für Arbeit oder zu einer ARGE.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat eine neue Studie herausgegeben, wonach Arbeitslosengeld-II-Empfänger ihre Arbeitsvermittler grundsätzlich als freundlich und vertrauenswürdig erleben.

Es wurden 3.000 Bezieher befragt. Interessant dabei war, dass die unter 25-jährigen ihren Vermittlern skeptischer gegenüber stehen. Trotzdem glauben 70 % dieser Altersgruppe, dass die Beratung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Ältere beschreiben den Kontakt meistens als freundlich und vertrauensvoll. Männer fühlten sich besser als Frauen unterstützt und Migranten bewerteten die Beratung und Vermittlung positiver als deutsche Arbeitssuchende.

In jedem Fall ist es für Sie wichtig, aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug herauszukommen und eine neue Stelle zu finden. Das geht am besten mit einem guten Zeugnis Ihres ehemaligen Arbeitgebers.

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