28.09.2010

Gier-Banker vor dem Arbeitsgericht gescheitert

In Folge der Wirtschaftskrise hat die Dresdner Bank / Commerzbank im Jahr 2008 die Bonuszahlungen gekürzt. Dagegen wehrten sich mehrere Bänker – vergeblich, wie das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.09.2010, Az.: 7 Sa 2082/09, urteilte.

Das war im Einzelnen geschehen: Die damals tätige Dresdner Kleinwort Investmentbank (DKIB) zahlte ihren Mitarbeitern einen Bonus. Im August 2008 hatte der Vorstand beschlossen, dass insgesamt 400 Millionen Euro als Bonus vorzusehen sind. 
Dieses wurde den bonusberechtigten Angestellten auch mitgeteilt und zugleich angekündigt, dass die Festlegung der individuellen Bonushöhe noch geschehe. Auch in weiteren Schreiben teilte die Arbeitgeberin lediglich mit, dass sie die endgültige Bonushöhe noch festlegen werde. Anfang 2009 beschloss der Vorstand dann, dass nur 10 % der angekündigten Bonussumme, mindestens aber ein Bruttomonatsgehalt, ausgezahlt wird.


Damit waren allerdings nicht alle Arbeitnehmer einverstanden und 14 Arbeitnehmer legten sogar Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Das LAG hat die Zusage jedoch nicht als verbindlich eingestuft. Vielmehr sei eine Kürzung um 90 % in Ordnung gewesen. Auch eine Ermessensfehlentscheidung des Arbeitgebers läge nicht vor. Die Reduzierung erfolgte vielmehr aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Bank.

Fazit: Es lag keine verbindliche Zusage des Arbeitgebers vor. Dementsprechend dürfen sich Arbeitnehmer auch auf unverbindliche Zusagen nicht verlassen! Sollen Zusagen verbindlich sein, müssen sie auch so formuliert werden.

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