17.07.2010

Hybrid-Brief der Deutschen Post – Vorsicht bei Schreiben an Arbeitgeber

Die Deutsche Post bietet im Internet neue Produkte an. Der Hybrid-Brief ist eine Kombination aus E-Mail und herkömmlichen Brief. Sie senden eine E-Mail an die Deutsche Post, diese druckt die E-Mail aus, kuvertiert sie in einen Umschlag ein und stellt den Brief zu.

Das Verfahren funktioniert auch andersherum: Sie schicken einen Brief an die Post, diese scannt ihn ein und versendet ihn dann per E-Mail.  

Zudem sollen Sie über die Deutsche Post nach Anmeldung und Verschlüsselung Ihrer Daten direkt E-Mails versenden können. Damit kann der Empfänger sicher sein, dass der Brief auch wirklich von Ihnen stammt.

Achtung: Versenden Sie über keine dieser Möglichkeiten wichtige Post an Ihren Arbeitgeber!

Derzeit ist es mehr als unsicher, ob Sie durch diese Möglichkeit vor Gericht eine Zustellung beweisen können. Für Kündigungen eignet sich diese Möglichkeit ohnehin nicht: Kündigungen und Aufhebungsverträge müssen nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Nach § 126 BGB bedeutet dies, dass der Brief von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein muss. Es reicht also nicht eine eingescannte Kopie oder eine E-Mail.

Sämtliche über diese Möglichkeit übersandten Kündigungen oder Aufhebungsverträge sind damit formell unwirksam!

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