Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist für jeden Arbeitnehmer in Deutschland von größter Bedeutung. Hier werden neben der Bezahlung auch Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und oftmals auch Sonderzahlungen geregelt. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Arbeitnehmer sich den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung genau anschauen. Teilweise spielen selbst kleinste Ungenauigkeiten bei der Formulierung von wichtigen Punkten später eine große Rolle.
Im Folgenden möchten wir Sie über alle Bereiche zum Thema Arbeitsvertrag informieren und auf dem Laufenden halten.
Blog-News
Kaum sind die Weihnachtsmärkte zu Ende, gehen die Streitigkeiten weiter. Aktuell war ein Arbeitnehmer an einer Glühweinbude während des Weihnachtsmarktes beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht nicht und er sollte pro Stunde 10 € erhalten.
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und die betriebliche Realität fallen häufig auseinander. Das kann bisweilen zu ausgesprochen krassen Ergebnissen führen.
So berichtete mir eine Mandantin, dass sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, in dem sie sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine 25-Stunden-Woche geeinigt hat. Da sie alleinerziehende Mutter ist, hatte sie zudem darauf bestanden, dass die Arbeitszeiten ausschließlich auf dem Vormittag liegen. Das wurde natürlich schriftlich nicht vereinbart.
Eine Arbeitnehmerin hatte insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge von 1996 bis 2007 als Justizangestellte beim Amtsgericht Köln. Die befristete Beschäftigung diente jeweils der Vertretung von Justizangestellten, die sich in Elternzeit oder in Sonderurlaub befanden. Damit war sie nicht mehr einverstanden und zog vor die Arbeitsgerichte. Das Bundesarbeitsgericht als höchstes deutsches Gericht legt die Sache nun dem Europäischen Gerichtshof vor (Beschluss vom 17.11.2010, Az.: 7 AZR 443/09 (a).
Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis.
In dieser kleinen Blog-Reihe lesen Sie alles Wissenswerte über Teilzeitarbeitsverhältnisse.
Heute: Teilzeit als Befristungsgrund
Vor einigen Monaten hatte ich Ihnen bereits vom Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln an das Bundesarbeitsgericht (BAG) berichtet: Eine Arbeitnehmerin war im öffentlichen Dienst beschäftigt und hatte insgesamt 13 befristete Arbeitsverhältnisse von Juli 1996 bis Dezember 2006 als Justizangestellte in der Bewährungshilfe erhalten.
Länge der Probezeit – Ist 1 Jahr möglich?
27.10.2010
Wie lang darf die Probezeit in einem Arbeitsverhältnis dauern? Grundsätzlich ist eine 6-monatige Probezeit ausreichend.
Es kann aber auch schon einmal länger werden, wie dieser Fall zeigt: Einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Arbeitnehmer erhielt einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Das reichte dem Arbeitgeber jedoch nicht. Trotz intensiver Einarbeitung hielt er die Arbeitsleistung für mangelhaft. Daraufhin stellte das Integrationsamt der Arbeitgeberin einen Job-Coach zur Verfügung. Die Fähigkeiten des Arbeitnehmers sollten verbessert werden. Diese Maßnahme wurde für die Dauer von 6 Monaten bewilligt. Daraufhin schlossen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer von 6 Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums wollte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis beenden.
Die Bundesregierung will den Missbrauch bei der Leiharbeit bekämpfen. Deshalb hat sie einen Referentenentwurf vorgelegt. Da auch die anderen Parteien im Bundestag für einen verbesserten Schutz für Leiharbeiter stimmen dürfen, werden diese Regelungen vermutlich umgesetzt werden:
Widersprüchlicher Arbeitsvertrag – Wenn Wochenarbeitszeit und tägliche Arbeitszeit auseinanderfallen
25.09.2010
Beim Abschluss von Arbeitsverträgen geschehen immer wieder Fehler. Ein Kollege berichtete mir in einer Verhandlungspause vor dem Arbeitsgericht von folgendem Fall:
Nach dem Arbeitsvertrag hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Im Vertrag stand aber auch, dass Arbeitsbeginn um 08:30 Uhr und Arbeitsende um 18:30 Uhr ist. Es sollte lediglich eine Pause von 13:00 bis 14:00 Uhr täglich gemacht werden. Dies ergibt pro Tag 9 Stunden Arbeitszeit und damit bei einer 5-Tage-Woche 45 Stunden. Was ist nun richtig?
Gerade im Sommer zur Erntezeit werden häufig Saisonkräfte eingestellt. Daher sind auch in diesem Jahr in den vergangenen Wochen wieder viele Probleme aufgetaucht. Ein Saisonarbeiter war bereits das 4. Jahr bei einem Landwirt beschäftigt. In jedem Vertrag war eine Probezeit vereinbart. Innerhalb dieser Probezeit wurde ihm nun – beim 4. Mal – ohne Angaben von Gründen mit einer 2-Wochen-Frist gekündigt. Dies war sehr ärgerlich für ihn, da er sich auf diese Arbeitsstelle und den Verdienst verlassen hatte.
Fehler im Arbeitsvertrag – ist er gültig?
06.09.2010
Ein Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag erhalten. Beide haben das Arbeitsvertragsformular unterschrieben und nun stellt der Arbeitnehmer fest, dass sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Nicht nur der Name ist falsch, sondern auch das Geburtsdatum. Ist der Vertrag nun überhaupt gültig? Wie ist das, wenn anstelle des Arbeitnehmers Klaus Schmidt im Vertrag Hans Müller und anstelle des 08.05.1968 der 05.08.1967 als Geburtsdatum steht?
Videos
Der Arbeitsvertrag des Geschäftsführers
29.11.2010
Manchmal werden Arbeitnehmer zum Geschäftsführer im selben Unternehmen bestellt und ein Dienstvertrag wird geschlossen
weiterlesen
Was müssen Sie alles bei einem auslaufenden befristeten Arbeitsverhältnis beachten und wann verlängert sich Ihr Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Ihren Anspruch in so einem Fall.
weiterlesenDie Zielvereinbarung im Arbeitsrecht
29.11.2010
Viele moderne Arbeitsverträge beinhalten mittlerweile Klauseln zum Abschluss von Zielvereinbarungen und leistungsbedingten Sonderzahlungen. Ältere Verträge beinhalten solche Klauseln häufig noch nicht.
weiterlesenWissen
Vielen Unternehmen hierzulande ist die Tarifbindung eine Last. Mancher entledigt sich ihrer, indem er aus dem Arbeitgeberverband austritt. In vielen Branchen ist es auch üblich, dass Unternehmen in die tariffreie Mitgliedschaft wechseln – die so genannte OT-Mitgliedschaft –, die zahlreiche Verbände mittlerweile anbieten.
weiterlesenDas gilt bei Tarifverträgen
24.08.2009
Ein Tarifvertrag gilt automatisch nur für tarifgebundene Unternehmen – auch hauseigene Tarifverträge. Es sei denn, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt
weiterlesen
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist inzwischen in vielen Branchen nahezu an der Tagesordnung. Die Vorgaben, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Befristung zulässig ist, ergeben sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Zu unterscheiden ist...
weiterlesenRechtshilfen
Mustervorlage: Hinweis auf Tarifbindung
28.07.2010
So grotesk es klingt: Ihr Arbeitgeber weiß oft nicht, dass er tarifgebunden ist. Und er darf auch Sie nicht nach Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen. Das heißt für Sie: Wenn Sie ihn nicht auf die Tarifbindung hinweisen, können Ihnen tarifliche Ansprüche verloren gehen...
zum ProduktMustervorlage: Arbeitsvertrag Telearbeit
28.07.2010
Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage eines Arbeitsvertrags für Telearbeit, den Sie individuell anpassen können...
zum ProduktMustervorlage: Arbeitsvertrag 400 €-Kräfte
28.07.2010
Hierbei handelt es sich um eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag für 400€-Kräfte mit Bezugnahme auf das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)...
zum ProduktUrteile
Der Fall: Ein Diplom-Ingenieur hatte zumindest in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes bekommen. Ein ausdrücklicher Vorbehalt war bei der Zahlung nie erklärt worden. Wegen der Wirtschaftskrise verweigerte der Arbeitgeber 2008 erstmals die Zahlung.
weiterlesenDie Arbeitsverhältnisse mehrerer Beschäftigter waren auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen. Die Arbeitsverträge dieser Mitarbeiter verwiesen auf den Tarifvertrag BMT-G II
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Das Arbeitsverhältnis einer Justizangestellten war 13-mal befristet worden (jeweils zur Vertretung). Beim Abschluss des letzten befristeten Vertrags bestand ein ständiger Vertretungsbedarf. Deshalb verlangte die Frau nun eine unbefristete Beschäftigung.
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