05.01.2010

Kindergeld, Kinderfreibeträge und Düsseldorfer Tabelle

Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen zum Kindergeld zugestimmt. Das Kindergeld erhöht sich um jeweils 20 € pro Kind und steigt damit auf 184 €. Diesen Betrag bekommen Sie für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind beträgt der Betrag 190 € und jedes weitere Kind 215 €. 
Gleichzeitig wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.008 € angehoben. Das Kindergeld wird nach Ablauf eines Jahres vom Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung mit dem Freibetrag verrechnet. Sie müssen hierfür keinerlei Anträge stellen.

Auch für das erhöhte Kindergeld muss kein Antrag von Ihnen gestellt werden. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wird die erhöhten Kindergeldbeträge bereits jetzt mit der Januarzahlung berücksichtigen.

Weiterhin sollen die Unterhaltszahlungen für „Scheidungskinder“ steigen. Die so genannte „Düsseldorfer Tabelle“ soll Mitte Januar vorgestellt werden. Es wird damit gerechnet, dass die Zahlbeträge um rund 13 % steigen.

Für viele Arbeitnehmer, bei denen die Kinder nicht leben, bedeutet dies also, dass sie mehr zahlen.

Andererseits werden sich viele über erhöhte Unterhaltszahlungen, das höhere Kindergeld und die höheren Kinderfreibeträge freuen dürfen.

Nicht zu vergessen: Die neue Regierungskoalition hat einen „Kinderbonus“ von 100 € für jedes Kind beschlossen. Das Geld soll ebenfalls im Frühjahr, vermutlich im März oder April, mit dem Kindergeld an alle Eltern ausgezahlt werden.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Herausforderung Personalauswahl: Darauf sollten Sie achten

Jedes Personalauswahlverfahren beinhaltet viele einzelne Verfahrensabschnitte: von der Ausschreibung und Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern über das Vorstellungsgespräch bis hin zur konkreten Auswahlentscheidung. In all... Mehr lesen

23.10.2017
Haben ältere Arbeitnehmer längere Urlaubsansprüche?

Freitag kam wieder einmal ein Mandant zu mir und behauptete steif und fest, dass er mit 58 Jahren doch wohl einen längeren Urlaubsanspruch habe, als seine Kollegen, die nicht einmal 30 sind. Ist das richtig? Jedenfalls handelt es... Mehr lesen