31.08.2015

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeiner Kündigungsschutz
          § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
          § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
          § 2 Änderungskündigung
          § 3 Kündigungseinspruch
          § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
          § 5 Zulassung verspäteter Klagen
          § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
          § 7 Wirksamwerden der Kündigung
          § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
          § 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
          § 10 Höhe der Abfindung
          § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
          § 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
          § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
          § 14 Angestellte in leitender Stellung

Zweiter AbschnittKündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
          § 15 Unzulässigkeit der Kündigung
          § 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

Dritter Abschnitt – Anzeigepflichtige Entlassungen
          § 17 Anzeigepflicht
          § 18 Entlassungssperre
          § 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
          § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
          § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
          § 22 Ausnahmebetriebe

Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
          § 23 Geltungsbereich
          § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs
          § 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
          § 25a Berlin-Klausel
          § 26 Inkrafttreten

Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1021)
– Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) –

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Diese Risiken birgt ein Betriebsübergang für Sie

Der Übergang der Arbeitsverhältnisse auf einen neuen Arbeitgeber bedeutet nicht, dass Sie nun einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Grundsätzlich bleibt alles beim Alten – zunächst. Arbeitgeber wechselt – Pflichten bleiben... Mehr lesen

23.10.2017
Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: Die Betriebsratswahl

Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein.... Mehr lesen

23.10.2017
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

§ 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich... Mehr lesen