Bei welcher Krankenkasse sind Sie Mitglied? Es ist Ihre Entscheidung und nicht die Ihres Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen auf Sie keinen Druck ausüben und von Ihnen verlangen, dass Sie die Krankenkasse wechseln. Andernfalls verhalten Sie sich wettbewerbswidrig.
Einen entsprechenden Fall hat das Landgericht Frankfurt/Oder am 21.01.2011, Az.: 31 O 157/10, entschieden: Einem Arbeitnehmer wurde bereits im Einstellungsgespräch mitgeteilt, dass ein Wechsel zu einer bestimmten Krankenkasse Voraussetzung für ein Arbeitsverhältnis sei. Der Arbeitgeber war ein Krankenhaus. Die entsprechende Krankenkasse hatte den größten Anteil der Bettenbelegung in der Klinik. Der Arbeitnehmer wechselte auch zu der Krankenkasse, widerrief aber später den Beitritt. Daraufhin wurde das befristete Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht verlängert.
Der Arbeitnehmer schaltete sodann einen Wettbewerbsverband ein. Dieser sah in dem Verhalten des Arbeitgebers einen Wettbewerbsverstoß. Und das Landgericht Frankfurt/Oder gab dem Wettbewerbsverband Recht. Die Berufung gegen dieses Urteil nahm das Krankenhaus nach einem entsprechenden Hinweis auf die Erfolglosigkeit zurück.
Fazit: Der Arbeitnehmer hat durch dieses Urteil seinen Arbeitsplatz nicht zurück erhalten. Der Arbeitgeber wird sich aber hüten, solche Wettbewerbsverstöße in Zukunft weiterhin zu begehen.