27.09.2010

Leiharbeit vor dem Umbruch – diese Reformen stehen an

Die Bundesregierung will den Missbrauch bei der Leiharbeit bekämpfen. Deshalb hat sie einen Referentenentwurf vorgelegt. Da auch die anderen Parteien im Bundestag für einen verbesserten Schutz für Leiharbeiter stimmen dürfen, werden diese Regelungen vermutlich umgesetzt werden: 

  • Arbeitgeber dürfen künftig keine Arbeitnehmer mehr entlassen und gleichzeitig als Leiharbeitnehmer wieder zu schlechteren Bedingungen einstellen. So hatte es eine große Drogeriekette durchgeführt. Grundsätzlich soll die Wiedereinstellung zwar möglich bleiben, die Bezahlung muss aber die gleiche sein.
  • Leiharbeitnehmer sollen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Betriebskindergärten in gleichem Umfang nutzen dürfen wie die übrigen Beschäftigten.
  • Leiharbeitnehmer müssen über neue freie Arbeitsplätze bei dem Entleihbetrieb informiert werden, damit sie sich dort bewerben können.
  • Arbeitslose dürfen derzeit zu schlechteren Bedingungen als die Stammbelegschaft beschäftigt werden. Diese Ausnahme soll gestrichen werden.
  • Einen Mindestlohn wird es wohl im Leiharbeitssektor nicht geben, da sich jedenfalls die FDP dagegen sperrt.

Sobald ein Gesetzentwurf tatsächlich umgesetzt wird und Anwendung findet, werde ich erneut berichten.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Vorsicht: Fehlende Zustimmung des Betriebsrats müssen Sie erst hinterfragen

Der Fall: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hatte in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber erreicht, dass er nach entsprechender Vertragsänderung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz eingesetzt wird. Der befand... Mehr lesen

23.10.2017
Vor diesen Benachteiligungen soll das AGG Sie schützen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nun schon seit 2006 in Kraft. Es soll Sie als Bewerber vor unzulässiger Benachteiligung bewahren. Vor diesen Fällen von Benachteiligung soll das AGG Sie schützen: Grund für die... Mehr lesen