30.07.2010

Montag beginnt die Ausbildung – Daran sollten Sie denken

Beginnen Sie am Montag Ihre neue Berufsausbildung? Dann stehen Ihnen jetzt sicherlich spannende und aufregende Tage bevor.

Ihren Berufsausbildungsvertrag werden Sie sicherlich schon vor geraumer Zeit geschlossen haben. Trotzdem kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie nun zu Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses in das Personalbüro ruft und um verschiedene weitere Unterschriften bittet.  
Sind Sie noch minderjährig, müssen auch Ihre Eltern zustimmen. Zudem sollten Sie auf keinen Fall „blind“ etwas unterschreiben. Lesen Sie sich genau den Text durch und im Zweifel fragen Sie genau bei Ihrem Arbeitgeber nach! Denken Sie daran: Niemand kann Sie zu einer Unterschrift zwingen.

Diese Unterschriften sind in der Regel in Ordnung:

1. Bestätigung einer Sicherheitsunterweisung

Sind Sie zu Beginn der Ausbildung mit den Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht worden, möchte Ihr Arbeitgeber sich absichern und verlangt im Anschluss an die Schulung eine Unterschrift von Ihnen. Ein entsprechendes Papier sollten Sie aber nur unterschreiben, wenn Sie tatsächlich eine Sicherheitsunterweisung erhalten haben! Sie müssen wissen, wo sich Gefahren in Ihrem Ausbildungsbetrieb befinden, welche Schutzmaßnahmen es gibt und wo sich gegebenenfalls Ihre persönliche Schutzausrüstung befindet.

2. Die Unterschrift unter die Verpflichtung zur Geheimhaltung

Sie erfahren Vieles in Ihrem Berufsausbildungsverhältnis, von dem Ihr Arbeitgeber nicht möchte, dass Sie es weiter erzählen. Deshalb kann es sein, dass er Sie zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet. In manchen Berufen ist dieses sogar zwingende Voraussetzung, bevor Sie Ihre Berufsausbildung überhaupt beginnen können. Das gilt beispielsweise bei Rechtsanwälten und Notaren.

Lesen Sie sich aber auch in diesem Fall Ihre Schweigepflichterklärung genau durch.

3. Der Umgang mit den Ausbildungsmitteln

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen. Das können Werkzeuge, Computer oder Arbeits- und Schutzkleidung sein. Häufig sollen Sie bestätigen, dass Sie pflegsam mit den Dingen umgehen und diese bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses zurückgeben. Das ist soweit okay.

Lesen Sie aber auch das noch einmal genau durch. Oft verlangen Arbeitgeber Strafzahlungen, wenn Sie die Gegenstände nicht zurückgeben können. Ein solches Schreiben sollten Sie in keinem Fall unterzeichnen!

Viel Erfolg in Ihrem neuen Ausbildungsverhältnis!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Frauen in Führungspositionen: Werden Sie initiativ tätig

Ihre Dienststelle ist nach den gesetzlichen Regelungen der Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder gefordert, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Fortbildungen können hier die notwendigen Kenntnisse und... Mehr lesen

23.10.2017
Neue Arbeitsmarktzahlen – Kündigung – Sperrzeit

Die Bundesagentur für Arbeit teilte gestern mit, dass im November 13.000 Arbeitslose weniger vorhanden waren, als im Oktober. Die Arbeitslosigkeit sank auf 3.215.000, die Arbeitslosenquote auf 7,5 %. Gleichzeitig waren 465.000... Mehr lesen