26.12.2009

Nebenjob – Hauptbeschäftigung und Genehmigung durch Arbeitgeber

Frage: „Zunächst wünsche ich eine Frohe Weihnacht. Hoffentlich gibt es jemanden, der meine dringende Frage trotz der Feiertage beantworten kann. Ich habe nämlich gestern, quasi unter dem Weihnachtsbaum, ein Angebot für einen Nebenjob ab Montag erhalten.  

Mein Schwager hat mir angeboten, für ihn einige Stunden pro Woche auszuhelfen. Es geht dabei um einen Verkauf von Fachzeitschriften für Ärzte.

Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob ich diesen Nebenjob neben meiner eigentlichen Berufstätigkeit ausüben darf. Ich arbeite sonst von 8 Uhr bis 14:00 Uhr in einem Büro für Zahnmedizin-Technik. Es wäre ganz toll, wenn mir jemand antworten könnte.“

Antwort: Ich wünsche Ihnen auch Frohe Weihnachten. Natürlich kann ich Ihnen auch an diesem Weihnachtsfest eine kurze Rückmeldung geben.

  1. Bitte schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag bei Ihrem Hauptarbeitsverhältnis. Gelegentlich sind dort Nebentätigkeiten entweder verboten oder bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitgebers. Eine Klausel, wonach Nebenbeschäftigungen generell verboten sind, ist unwirksam.
  2. Ihr bisheriger Arbeitgeber muss Ihnen die Genehmigung zur Ausübung erteilen, falls das nach dem Arbeitsvertrag erforderlich ist, wenn die Tätigkeit keine Konkurrenztätigkeit zu seinem Unternehmen ist.
  3. Außerdem dürfen Sie die Nebentätigkeit natürlich nicht während der Arbeitszeit bei Ihrem Hauptarbeitgeber ausüben.
  4. Ihr Zweitarbeitsverhältnis darf nicht dazu führen, dass Sie die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden regelmäßig überschreiten. Zudem darf sich das neue Arbeitsverhältnis natürlich nicht negativ auf das bisherige Arbeitsverhältnis ausüben. Das wäre der Fall, wenn Sie durch das neue Arbeitsverhältnis vollkommen erschöpft wären und nicht mehr konzentriert arbeiten könnten.

Also: Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfen Sie bei Ihrem neuen Zweit-Arbeitgeber tätig werden.

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