26.08.2010

Pflicht zur Mitteilung der Schwerbehinderung

Muss man sagen, ob man schwerbehindert ist? Die Zahl der schwerbehinderten Menschen steigt immer weiter. Arbeitgeber haben die Pflicht, einen gewissen Anteil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Haben Arbeitgeber im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze, müssen sie wenigstens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzten. Gibt es weniger als 40 Arbeitsplätze, muss mindestens ein schwerbehinderter Mensch, gibt es weniger als 60 Arbeitsplätze müssen mindestens zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden 
Erfüllt der Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht, hat er eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Dabei handelt es sich um eine Strafzahlung dafür, dass keine Schwerbehinderten beschäftigt werden.

Aus diesem Grund hat er ein Interesse daran zu erfahren, ob Arbeitnehmer schwerbehindert sind oder nicht. Auch muss er wissen, ob er den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeitsdauer beachten muss.

Trotzdem haben Arbeitnehmer keine Pflicht, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen. Es kann Ihr Geheimnis bleiben, wenn Sie nicht möchten, wenn jemand erfährt, dass Sie schwerbehindert sind. Niemand kann Sie zwingen, Ihren Status preis zu geben!

Und: Im Bewerbungsverfahren ist es noch nicht abschließend geklärt, ob die Frage einer Schwerbehinderung zulässig ist. Es spricht viel dafür, dass die Frage nicht zulässig ist. Jedenfalls darf sie ohnehin nur dann gestellt werden, wenn sie für den vorgesehenen Arbeitsplatz von Bedeutung ist. Andernfalls haben Sie das Recht, die Unwahrheit zu sagen. Und das ist auch gut so.

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