27.04.2009

Sie müssen einen unwirksam befristeten Arbeitsvertrag nicht anfechten

Haben Sie auch einen befristeten Arbeitsvertrag? Fast jede zweite Neueinstellung ist befristet. In vielen Branchen sind befristete Arbeitsverträge mittlerweile Standard. Im öffentlichen Dienst wird damit sogar die faktische Unkündbarkeit der Mitarbeiter umgangen. Insgesamt sind mehr als 2 Millionen Arbeitsverträge befristet. Aber was geschieht, wenn die Befristung unwirksam ist? Es gibt viele Fallen, in die ein Arbeitgeber dabei tappen kann.  
Das Wichtigste in Kürze:
•    Befristete Arbeitsverträge müssen stets vor Arbeitsaufnahme schriftlich abgeschlossen werden.
•    Liegt lediglich eine kalendermäßige Zeitbefristung vor, kann diese maximal zwei Jahre betragen.
•    Innerhalb dieser zwei Jahre darf der Vertrag maximal drei Mal verlängert werden.
•    Wesentliche Vertragsänderungen dürfen während dieser Zeit nicht vereinbart werden.
•    Der Arbeitnehmer darf in diesen Fällen zuvor niemals bei dem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.

Falls die Befristung unwirksam ist, müssen Sie spätestens drei Wochen nach vermeintlichem Ende des Arbeitsverhältnisses Klage erheben.

Eine Anfechtung ist in diesen Fällen nicht möglich und nicht erforderlich.

Sie können einen Vertrag anfechten, wenn bei Einstellung
•    eine arglistige Täuschung oder
•    ein Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften
bei Ihnen hervorgerufen wurde.

Im Falle der arglistigen Täuschung haben Sie innerhalb eines Jahres nach Kenntnis den Vertrag anzufechten, im Falle eines sonstigen Irrtums unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch nach zwei Wochen. Andernfalls ist eine Anfechtung nicht mehr möglich.

Beispiel für die Anfechtung:
Sie haben einen Job als LKW-Fahrer angenommen. Jetzt stellt sich heraus, dass Ihr Arbeitgeber überhaupt keine LKWs hat. Nun können Sie den Vertrag anfechten.

Formulierungsbeispiel für eine Anfechtung:
Sehr geehrter Arbeitgeber,

ich bin als LKW-Fahrer bei Ihnen eingestellt worden. Jetzt hat sich herausgestellt, dass Sie überhaupt keine LKWs besitzen. Aus diesem Grund fechte ich den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung an.

Datum, Unterschrift

Sie sehen also, dass die Anfechtung nicht der Regelfall ist. Im Falle einer unwirksamen Befristung sollten Sie über eine Klage vor dem Arbeitsgericht ernsthaft nachdenken.

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