14.02.2011

Tankgutschein rückwirkend einlösbar?

Arbeitsverträge sind wichtig. Man sollte sie nicht nur abheften, sondern auch genau lesen!

Jetzt habe ich von einem Fall erfahren, in dem ein Arbeitnehmer einen monatlichen Anspruch auf einen Tankgutschein im Wert von 44 € hat – und das seit über 2 Jahren! Leider wusste er von den Gutscheinen nichts und hat auch niemanden nach diesen Tankgutscheinen gefragt, da er seinen Arbeitsvertrag niemals genau gelesen hatte.  
Erst jetzt ist er darüber gestolpert und möchte gerne die Tankgutscheine für die Zeit von August 2009 bis einschließlich Februar 2011 erhalten. Geht das jetzt noch?

Fragen und den Anspruch stellen sollten Sie auf jeden Fall unverzüglich! Der Anspruch steht Ihnen zu und Ihr Arbeitgeber hat ihn zu erfüllen.

Er könnte ihn nur mit 3 Gründen ablehnen
: Ansprüche können verjähren oder verwirken.

  • Eine Verjährung tritt frühestens nach 3 Jahren ein. In diesem Bereich sind wir also noch lange nicht.
  • Eine Verwirkung könnte sich allerdings dann ergeben, wenn Sie Ihren Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht haben und Ihr Arbeitgeber darauf vertrauen durfte, dass Sie ihn auch nicht mehr geltend machen werden. Für letzteres haben wir auch keinen Anhaltspunkt.
  • Das einzige Problem sind noch etwaige Verfallklauseln in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen. Häufig finden sich dort nämlich Vertragspassagen, wonach Sie einen Anspruch binnen 3 Monaten geltend machen müssen, andernfalls ist er verfallen. Das kann auch für diesen Fall gelten. Kürzere Fristen als 3 Monate sind in Arbeitsverträgen allerdings wiederum unwirksam. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Meine Meinung: Sollte sich Ihr Arbeitgeber tatsächlich auf Verfallfristen berufen, fände ich das schon wirklich unfair. Rechtlich mag das in Ordnung sein, Ihnen steht nach dem Arbeitsvertrag allerdings ein Anspruch zu.

Also: Auf jeden Fall melden Sie unverzüglich Ihre Ansprüche an und bitten um Übersendung der Tankgutscheine!

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