Arbeitsverträge sind wichtig. Man sollte sie nicht nur abheften, sondern auch genau lesen!
Jetzt habe ich von einem Fall erfahren, in dem ein Arbeitnehmer einen monatlichen Anspruch auf einen Tankgutschein im Wert von 44 € hat – und das seit über 2 Jahren! Leider wusste er von den Gutscheinen nichts und hat auch niemanden nach diesen Tankgutscheinen gefragt, da er seinen Arbeitsvertrag niemals genau gelesen hatte.
Erst jetzt ist er darüber gestolpert und möchte gerne die Tankgutscheine für die Zeit von August 2009 bis einschließlich Februar 2011 erhalten. Geht das jetzt noch?
Fragen und den Anspruch stellen sollten Sie auf jeden Fall unverzüglich! Der Anspruch steht Ihnen zu und Ihr Arbeitgeber hat ihn zu erfüllen.
Er könnte ihn nur mit 3 Gründen ablehnen: Ansprüche können verjähren oder verwirken.
Meine Meinung: Sollte sich Ihr Arbeitgeber tatsächlich auf Verfallfristen berufen, fände ich das schon wirklich unfair. Rechtlich mag das in Ordnung sein, Ihnen steht nach dem Arbeitsvertrag allerdings ein Anspruch zu.
Also: Auf jeden Fall melden Sie unverzüglich Ihre Ansprüche an und bitten um Übersendung der Tankgutscheine!