24.11.2010

Verstößt eine Altersgrenzenregelung gegen das Gleichbehandlungsgesetz?

Der Fall: Laut einem Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters – hier 65. Ein Arbeitnehmer hielt genau das für eine Altersdiskriminierung und klagte. Die deutschen Richter legten den Fall daraufhin dem EuGH vor: Handelt es sich hier tatsächlich um eine Altersdiskriminierung (Verstoß gegen die Richtlinie 2000/78/EG)?

Die Entscheidung: Die Richter am EuGH sehen in der streitigen Klausel keinen Verstoß gegen EU-Normen, denn es gibt eine sachliche Rechtfertigung für solche Klauseln. Zum einen wird nur die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt; niemand wird gezwungen, tatsächlich in den Ruhestand zu gehen. Und: Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben durch die Klausel Planungssicherheit (EuGH, 12.10.2010, C-45/09).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage – Nicht immer ist das möglich!

Eine Kündigungsschutzklage haben Sie binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen. Andernfalls ist die Klagefrist versäumt und die Kündigung wird bestandskräftig. Ihr Arbeitsverhältnis endet dann also zu dem in der... Mehr lesen

23.10.2017
Dumpinglöhne – so gehen Sie vor

Erhalten Sie auch einen Dumpinglohn ? Müssen Sie für 4 € in der Stunde arbeiten ? Dann spricht viel dafür, dass Sie einen sittenwidrigen Lohn erhalten. Löhne sind dann sittenwidrig, wenn es ein auffälliges Missverhältnis... Mehr lesen