15.11.2010

Vertragsstrafe bei Nichtantritt und Schwangerschaft

Eine Mandantin war 2 Jahre befristet beschäftigt. Nun ist sie schwanger geworden und ihr befristeter Vertrag läuft zum 30. November aus. Von der Schwangerschaft weiß der Arbeitgeber nichts. Er hat ihr nun einen unbefristeten Vertrag ab dem 01. Dezember mit einer erneuten Probezeit von 6 Monaten angeboten. Nun hat sie Angst, dass der Arbeitgeber ihr in der Probezeit kündigt, wenn er von der Schwangerschaft erfährt. Besteht die Befürchtung zu Recht?  

Zunächst würde ich versuchen, mit guten Argumenten die erneute Probezeit aus dem unbefristeten Vertrag streichen zu lassen. Viele Arbeitgeber sind dabei auch durchaus einsichtig. Schließlich konnten sie den Arbeitnehmer bereits während der vorhergehenden befristeten Beschäftigung hinlänglich erproben.

Außerdem ist eine Probezeit auch weniger wichtig, als viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber glauben. Innerhalb der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit gekündigt werden. Das ist sicherlich ein Vorteil für den Arbeitgeber. Ohne eine Probezeit ist das Arbeitsverhältnis nur mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündbar. Diese kürzere 2-wöchige Kündigungsfrist ist für den Arbeitgeber aber auch schon der einzige Vorteil. Häufig wird die Probezeit mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz verwechselt. Erst nach einem 6-moantigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses genießt ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das ist in dem vorliegenden Fall auf jeden Fall gegeben. Hinzukommen muss natürlich noch eine gewisse Betriebsgröße, da in Kleinbetrieben bis 10 Mitarbeitern ohnehin kein Kündigungsschutz besteht.

Die Arbeitnehmerin hat also Kündigungsschutz und muss die erneute Probezeit nicht fürchten. Darüber hinaus hat sie noch besonderen Kündigungsschutz als Schwangere. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber in jedem Fall vor einer Kündigung die Genehmigung des Amts für Arbeitsschutz zur Kündigung einholen muss.

Fazit: Sollte keine Möglichkeit bestehen, die Probezeit in dem unbefristeten Vertragsentwurf zu streichen, empfehle ich, den Vertrag trotzdem zu unterschreiben. Andernfalls kommt es nämlich nicht zu einem Arbeitsverhältnis und dies ist sicherlich noch schlechter.

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