25.11.2010

Was gilt denn jetzt: Arbeitsvertrag oder Anweisung vom Chef?

Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und die betriebliche Realität fallen häufig auseinander. Das kann bisweilen zu ausgesprochen krassen Ergebnissen führen.

So berichtete mir eine Mandantin, dass sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, in dem sie sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine 25-Stunden-Woche geeinigt hat. Da sie alleinerziehende Mutter ist, hatte sie zudem darauf bestanden, dass die Arbeitszeiten ausschließlich auf dem Vormittag liegen. Das wurde natürlich schriftlich nicht vereinbart.  
Jetzt will der Chef Folgendes: Über den Vertrag wird gar nicht mehr gesprochen. Die Arbeitnehmerin soll täglich nicht mehr um 12:00 Uhr Feierabend machen, sondern bis 14:30 Uhr bleiben. Ansonsten könne sie gleich nach Hause gehen.

Ein schwieriger Fall, obwohl die rechtliche Lösung einfach ist:
Vertraglich haben sich die Parteien auf eine 25-Stunden-Woche geeinigt und dabei hat es auch zu bleiben. Sogar Überstunden muss die Arbeitnehmerin nicht leisten, es sei denn, sie hat sich dazu im Arbeitsvertrag verpflichtet. Auch dies war vorliegend nicht der Fall.

Bei der Lage der Arbeitszeit, also ob vormittags oder nachmittags, wird es etwas schwieriger. Die Parteien waren sich zwar mündlich darüber einig, dass nur vormittags gearbeitet werden soll, offensichtlich scheint sich der Arbeitgeber daran allerdings nicht mehr zu erinnern. Falls die Arbeitnehmerin die mündliche Vereinbarung nicht beweisen kann, steht dem Arbeitgeber tatsächlich ein Direktionsrecht zu. Dies ist jedoch auch nicht uneingeschränkt nach Gutsherrenart auszuüben. Vielmehr hat er nach billigem Ermessen auch die Interessen der Arbeitnehmerin zu berücksichtigen.

In dieser Konstellation scheint alles auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzulaufen. Ich habe der Mandantin geraten, zunächst sämtliche Vorfälle zu protokollieren. Ein solches Protokoll kann später bei der Beantragung von Arbeitslosengeld und der Frage, wer warum und aus welchem Grund zu einer Kündigung berechtigt war, von entscheidender Bedeutung sein. Deshalb auch mein Tipp an Sie: Schreiben Sie alles auf!

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