07.07.2010

Wechsel vom BAT zum TVöD: Diskriminierung für Jüngere?

Der Fall: Eine 1962 geborene Bauingenieurin ist seit dem 1.2.2004 bei einer Bundesbehörde beschäftigt. Nach Überleitung in den TVöD wurde sie am 1.10.2007 der Stufe 4 der Entgeltgruppe 11 zugeordnet. Die Ingenieurin fühlt sich schon durch die Lebensaltersstufenregelung im BAT wegen ihres Alters diskriminiert; im TVöD setze sich diese Diskriminierung fort. Ihr stehe deshalb seit dem 1.10.2007 ein Entgelt nach der höchstmöglichen Stufe 5 der Entgeltgruppe 11 zu. Ältere Angestellte erhalten diese ja auch.

Das Urteil: Das BAG entschied nicht abschließend. Vielmehr legte es den Fall dem EuGH vor. Geklärt werden soll, ob das System der Vergütung nach Lebensaltersstufen des BAT das Verbot der Altersdiskriminierung verletzt und ob sich eine solche Altersdiskriminierung im TVöD fortsetzt. Ferner soll geklärt werden, ob und wie die Tarifvertragsparteien eine etwaige Altersdiskriminierung

  • eventuell auch rückwirkend
  • beseitigen können (BAG, 20.5.2010, 6 AZR 319/09 (A)).

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