26.11.2009

400-€-Kraft und Arbeitszeit

Frage: „Ich arbeite in einer großen Gärtnerei auf 400-€-Basis. Wir haben sehr viele Mitarbeiter die für einige Monate aus Polen kommen um hier zu arbeiten. Das ist jetzt in der Weihnachtszeit natürlich besonders stark gefragt. In diesem Jahr hat unser Chef auch wieder viele Polen beschäftigt. Dafür können die 400-€-Kräfte zu Hause bleiben. Ich habe nun schon seit 6 Wochen nicht mehr gearbeitet. Wenn ich nachfrage heißt es nur, dass ich nicht gebraucht werde. Ist das in Ordnung? Immerhin bin ich offiziell angestellt und glaube nun auch das Recht zu haben, arbeiten gehen zu dürfen und dafür Geld zu bekommen. Außerdem bin ich auf das Geld angewiesen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ich habe natürlich nichts gegen die Polen, die dort arbeiten, was sind aber meine Rechte?“ 
Antwort: Ihren Ärger kann ich gut verstehen. Das Schöne ist, dass Sie offensichtlich wegen der hohen Mitarbeiterzahl Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz haben. Insoweit können Sie sich also etwas mehr herausnehmen, als Mitarbeiter in Kleinbetrieben.

Bitte schauen Sie zuerst in Ihren Arbeitsvertrag.
Was ist dort als Arbeitszeit vereinbart? Haben Sie nur einen mündlichen Arbeitsvertrag, kommt es auf die mündliche Vereinbarung an. Was ist gesagt worden?

Falls auch mündlich nichts festgelegt wurde spricht viel dafür, dass Sie „Arbeit auf Abruf“ leisten. Geregelt ist das in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Danach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Aber auch dann müssen eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festgelegt werden.

Wichtig: Wenn eine Festlegung nicht erfolgt ist, gilt eine Arbeitszeit von wöchentlich 10 Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat Ihr Arbeitgeber Sie mindestens für 3 aufeinander folgende Stunden arbeiten zu lassen.

Davon kann allerdings in einem Tarifvertrag abgewichen werden. Auch hier sollten Sie noch einmal prüfen, ob die Geltung eines Tarifvertrages zwischen Ihnen vereinbart wurde. Aber auch in Tarifverträgen ist in der Regel nicht viel anderes als im Gesetz geregelt.

Also: Teilen Sie Ihrem Chef das mit und fordern Sie ihn auf, Ihnen zu sagen, wann und wo Sie zur Arbeit erscheinen sollen!

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