23.11.2009

Altersteilzeit – werden Sie noch 2009 tätig

Die neue Bundesregierung hat angekündigt, die Altersteilzeitregelungen eventuell neu zu gestalten. Viele Politiker befürworten eine Verlängerung der bisherigen Gesetze.

Nach der derzeitigen Rechtslage verschlechtern sich aber ab dem 01.01.2010 die Rahmenbedingungen. 
Derzeit fördert die Arbeitsagentur die Altersteilzeit mit einem Aufstockungsbetrag von 20 % der Vergütung. Die Förderung erfolgt auch nach dem 31.12.2009, wenn das Altersteilzeitverhältnis noch in diesem Jahr beginnt. Abfindungszahlungen zur Minderung des Rentenverlustes sind steuerfrei.

Ab dem 01. Januar wird der Aufstockungsbetrag nicht mehr von der Arbeitsagentur erstattet. Dies betrifft aber nur die Altersteilzeitverhältnisse, die ab dem 01.01.2010 oder später beginnen. Abfindungszahlungen zur Minderung des Rentenverlustes sind nicht mehr steuerfrei.

Also: Planen Sie mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers in Altersteilzeit zu gehen, sollten Sie sofort aktiv werden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Heimliche Videoaufnahmen von Arbeitnehmern unzulässig

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat sich mit einer heimlichen Videoaufzeichnung von Arbeitnehmern beschäftigen müssen. Der Arbeitgeber, ein Düsseldorfer Brauhaus, warf seinen Arbeitnehmern vor, ausgeschenkte Biere nicht korrekt... Mehr lesen

23.10.2017
Wettbewerbsverbot

Arbeitnehmer dürfen Arbeitgebern keine Konkurrenz machen. Dies gilt auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wurde. Dies ist aber nur wirksam, wenn die Vereinbarung... Mehr lesen