28.01.2010

Arbeitgeber erpresst Arbeitnehmer wegen Handynummer

Frage: „Mein Chef macht einfach was er will. Ich habe einen festen Arbeitsvertrag mit einer 30-Stunden-Woche. Wenn ich manchmal wie vereinbart mittags erscheine, meint er plötzlich, die Schicht wäre bereits vorbei und ich soll am nächsten Tag kommen. Dann bin ich gerade zu Hause und mein Handy klingelt und er will plötzlich, dass ich die Nachtschicht arbeite. Ich bin schon fix und fertig. Deshalb habe ich mir auch eine neue Handynummer zugelegt. Jetzt will er diese Nummer haben, damit ich ständig erreichbar bin. Er hat auch angefangen mich zu erpressen. Wenn ich ihm die Handynummer nicht gebe, würde er mir kündigen. Ich möchte ihm die Nummer auch deshalb nicht geben, da er mich schon einmal aus dem Urlaub und aus Krankheitstagen zurückgeholt hat. Ich weiß nicht mehr weiter, was soll ich tun?“ 
Antwort: Ihr Arbeitsgeber darf natürlich nicht machen, was er will. Wenn Sie vertraglich festgelegte Arbeitszeiten haben, dann müssen sich auch beide Parteien daran halten, also auch Ihr Arbeitgeber. Natürlich ist das in der Theorie immer einfacher gesagt als in der Praxis. Das Recht ist aber hier auf Ihrer Seite.

Nun zum Handy: Ihr Chef hat keinen Anspruch darauf, von Ihnen die Handynummer zu erhalten. Das folgt schon allein aus der Überlegung, dass Sie sich überhaupt kein Handy kaufen müssen. Erst recht geht es natürlich nicht, dass er Sie aus dem Urlaub oder aus einer Arbeitsunfähigkeitszeit zurückbeordert. Und auch das Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ist nur dann verbindlich, wenn Sie sich damit einverstanden erklären.

Zu der Erpressung: Die Kündigung dürfte alleine wegen dieses Erpressungsversuchs, wenn sie ihn beweisen können, unwirksam sein.

Fazit: Schützen Sie sich. Auch wenn eine Kündigung möglich sein sollte, dürfen Sie sich nicht alles von Ihrem Arbeitgeber gefallen lassen!

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