Die neue Bundesregierung hat angekündigt, die Altersteilzeitregelungen eventuell neu zu gestalten. Viele Politiker befürworten eine Verlängerung der bisherigen Gesetze.
Nach der derzeitigen Rechtslage verschlechtern sich aber ab dem 01.01.2010 die Rahmenbedingungen.
Derzeit fördert die Arbeitsagentur die Altersteilzeit mit einem Aufstockungsbetrag von 20 % der Vergütung. Die Förderung erfolgt auch nach dem 31.12.2009, wenn das Altersteilzeitverhältnis noch in diesem Jahr beginnt. Abfindungszahlungen zur Minderung des Rentenverlustes sind steuerfrei.
Ab dem 01. Januar wird der Aufstockungsbetrag nicht mehr von der Arbeitsagentur erstattet. Dies betrifft aber nur die Altersteilzeitverhältnisse, die ab dem 01.01.2010 oder später beginnen. Abfindungszahlungen zur Minderung des Rentenverlustes sind nicht mehr steuerfrei.
Also: Planen Sie mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers in Altersteilzeit zu gehen, sollten Sie sofort aktiv werden!