21.10.2009

Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeit – hier wieder eine spannende Frage:
„Ich arbeite seit 2 Jahren als Nachtwache in einer Pflegeeinrichtung. Mein Dienst beginnt abends um 20:30 Uhr und endet morgens um 07:00 Uhr. Ich arbeite also 10,5 Stunden jede Nacht. Jetzt wurden alle Mitarbeiter zu einer beruflichen Fortbildung angemeldet. Diese soll 3 Monate dauern und jeweils dienstags von 09:00 bis 11:00 Uhr stattfinden. Kann mein Chef verlangen, dass ich an dieser Fortbildungsreihe teilnehme? Ist das überhaupt erlaubt?“ 
Antwort: Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit finden Sie im Arbeitszeitgesetz. Das gesamte Gesetz hier darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Deshalb für Sie das Wichtigste in Kürze:

Grundsätzlich dürfen Sie nach § 3 Arbeitszeitgesetz pro Tag nicht länger als 8 Stunden arbeiten.

Die Arbeitszeit können Sie jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängern, wenn

•    innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen
•    der 8-Stunden-Tag wieder eingehalten wird.

Zudem haben Sie Pausen zu machen, deren zeitliche Lage im Voraus bereits geplant sein muss. Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden haben Sie 30 Minuten Pause und bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden 45 Minuten Pause zu machen.

Verstöße können mit Bußgeldern gegen Ihren Arbeitgeber geahndet werden!

Also: Wenn Sie jetzt schon jeden Tag 10,5 Stunden arbeiten, verstößt dies gegen das Arbeitszeitgesetz. Machen Sie Ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam. Wenn das nicht hilft, informieren Sie das Amt für Arbeitsschutz. Jedenfalls brauchen Sie unter diesen Voraussetzungen nicht an der Fortbildung teilzunehmen.

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