05.10.2010

Darf der Arbeitgeber das Verlassen des Betriebsgeländes während der Pausen verbieten?

Wieder einmal eine wirklich spannende Frage: Aktuell hatte ein Arbeitgeber den Mitarbeitern während der unbezahlten Pausen verboten, den Betrieb zu verlassen. Ist das rechtmäßig?

Eine schwierige Frage. Pausen sind im Voraus festlegende Unterbrechungen der Arbeitszeit für bestimmte Zeiten, die der Erholung dienen. Pausen müssen also spätestens zu Beginn der täglichen Arbeitszeit festgelegt werden. 
Die Länge der Pause ist abhängig von der Dauer der Arbeitszeit. Die Arbeit muss bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 und weniger als 9 Stunden durch Ruhepausen von mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Beträgt Ihre Arbeitszeit mehr als 9 Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Erweiterte Pausenregelungen finden sich häufig in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen. Verboten ist es dem Arbeitgeber, die Arbeitnehmer auf bestimmte Räume während der Pause zu verweisen. Das würde zu weit führen. Andererseits gibt es ein älteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.1990, Az.: 1 AZR 567/89, wonach das Gericht sagt, dass Verbote, das Betriebsgelände zu verlassen, auf jeden Fall mit dem Betriebsrat abzustimmen sind. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass die Pausen vom Arbeitgeber auch dann ordnungsgemäß gewährt werden, wenn die Arbeitnehmer verpflichtet werden, im Betrieb zu bleiben. Die Pausen müssen nur so beschaffen sein, dass sie Ihnen als Arbeitnehmer ein gewisses Mindestmaß an autonomer Lebensgestaltung erlaubt. Letztendlich stellt das BAG fest, dass vom Gesetzgeber nicht geregelt wurde, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, während der Pause den Betrieb zu verlassen. Danach sind solche Verbote wohl wirksam.

Meines Erachtens wird hier das Recht, die eigene Persönlichkeit frei entfalten zu können, nicht genügend berücksichtigt.
Jedenfalls aber muss der Arbeitgeber einen nachvollziehbaren Grund haben, eine solche Pausenregelung anzuordnen. Andernfalls wäre sie nicht verhältnismäßig. Aus reiner Schikane ist es jedenfalls verboten, solche Anordnungen zu erlassen.

Sie dürfen das Betriebsgelände verlassen , wenn der Arbeitgeber es nicht verboten hat.

Wichtig: Natürlich haben Sie die festgelegten Pausenzeiten zu beachten!

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