19.03.2010

Fortbildung am Wochenende – bekommen Sie die Zeit bezahlt?

Früher war es üblich, dass Fortbildungen während der normalen Arbeitszeit in der Woche stattfanden. Immer mehr Betriebe, Unternehmen und Personalverwaltungen gehen dazu über, Fortbildungsveranstaltungen an den Wochenenden durchführen zu lassen. Das ist auch durchaus verständlich, da dadurch keine Arbeitszeit verloren geht und die betrieblichen Abläufe nicht unterbrochen werden. Soweit so gut. Wie ist das aber mit der Bezahlung der Arbeit? Oder bekommt man die Zeit gut geschrieben?  
Das ist die Rechtslage: Zunächst ist es höchst umstritten, ob Sie überhaupt an diesen Fortbildungen teilnehmen müssen. Immerhin wird Ihnen auch häufig Sonntagsarbeit aufgebürdet, die Sie nach dem Arbeitszeitgesetz gar nicht leisten müssen. Und auch die Arbeit an Samstagen ist nur zulässig, wenn dies arbeits- oder tarifvertraglich so geregelt ist.

Falls Sie aber an den Fortbildungen teilnehmen, ist diese Arbeitszeit ganz normal zu vergüten. Sie bekommen also eine Entgeltfortzahlung, da Sie arbeiten. Ist es bei Ihnen üblich, dass Sie für Mehrarbeit Überstundenzuschläge oder Sonntagszuschläge erhalten, ist das zusätzlich zu zahlen.

Sofern eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht, können diese Arbeitszeiten auch auf einem Arbeitszeitkonto gut geschrieben werden oder als zusätzliche Urlaubstage ausgeglichen werden. Der Arbeitgeber darf auch dieses aber nicht einseitig einfach verfügen. Eine Vereinbarung ist stets Voraussetzung!

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