Überstunden

Wenn der Arbeitnehmer mehr arbeitet als seine im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit vorsieht, leistet er Überstunden. Diese muss der Arbeitgeber aber auch vergüten – allerdings nur, wenn er sie angeordnet oder geduldet hat. Der Arbeitnehmer sollte daher nur auf Anordnung Überstunden leisten oder wenn der Arbeitgeber diese eindeutig duldet.2