23.08.2010

Bombe neben Betrieb – Wer zahlt bei einer Stilllegung?

Immer wieder werden Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gefunden. So musste neulich tatsächlich ein Betrieb, in dessen Nähe eine solche Fliegerbombe gefunden wurde, für 6 Stunden geschlossen werden. Die Arbeitnehmer konnten nicht arbeiten und verlangten trotzdem Ihr Geld. Schließlich sind sie auf das Geld angewiesen und können nicht einfach auf 100 € und mehr pro Tag verzichten. 
Nein, das muss er nicht. Letztendlich kann er nichts für die Betriebsunterbrechung und dies ist auch der Grund, weshalb er nicht zahlen muss.

Anders sähe es aus, wenn die Betriebsunterbrechung auf seinem Verschulden beruht. Also  bspw., wenn er zu wenig Material bestellt hat und die Arbeitnehmer dann nicht weiter arbeiten können.

Fazit: Bei einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg trifft den Arbeitgeber jedoch kein Verschulden, daher muss er den Lohn auch nicht zahlen.

Möchten Sie mehr wissen? Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung erfahrener Rechtsanwälte:

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Das ist Ihre Rolle als Betriebsrat bei der Stressvermeidung

Burnout und andere psychische Leiden sind im Arbeitsleben auf dem Vormarsch. Leider gibt es keinen Mitbestimmungstatbestand „Vermeidung psychischen Stresses“ – trotzdem sind Ihnen die Hände nicht gebunden. Sie sind und... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitsverträge – So sollte Ihr Minijob auf 400-€-Basis geregelt sein

Als 400-€-Kraft sollten Sie stets aufpassen, dass Ihr durchschnittliches Monatsentgelt nicht die 400 € übersteigt. Mehrere 400-€-Jobs addieren Sie. Zusammengerechnet dürfen Sie aber auch hier nicht die 400-€-Grenze... Mehr lesen