29.03.2011

Chef möchte einen Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit – Ab sofort!

Die Kollegin einer Arbeitnehmerin hat ihren Job gekündigt und nun besteht dringender Personalbedarf. Eine andere Arbeitnehmerin ist in Teilzeit tätig und soll nun sofort auf Vollzeit aufstocken. Ist das in Ordnung? Kann der Arbeitgeber das einfach einseitig anordnen?  
Schauen Sie in einem solchen Fall zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Haben Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, ist das auch nicht schlimm. Dann gilt eben Ihr mündlicher Arbeitsvertrag. Im schriftlichen Vertrag ist in aller Regel eine Arbeitszeit vereinbart worden, beispielsweise 20 Stunden pro Woche. Gleiches gilt für einen mündlichen Arbeitsvertrag, da ist die Arbeitszeit nur eben nicht schriftlich festgehalten.

Will Ihr Arbeitgeber diese Arbeitszeiten nun ändern, ist das einseitig über sein Direktionsrecht nicht möglich. Es ist der Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betroffen.

Ihm bleiben nun 2 Möglichkeiten. Entweder verhandelt er mit Ihnen und Sie setzen einen Zusatz zum Arbeitsvertrag auf. Auch das ist natürlich wiederum mündlich möglich. Einigen Sie sich also mit Ihrem Arbeitgeber darauf, dass Sie ab sofort in Vollzeit arbeiten, ist das eine Möglichkeit, die so praktikabel ist.

Kommt eine Einigung nicht zustande, kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur kündigen und Ihnen ein neues Arbeitsverhältnis mit geänderten Arbeitsbedingungen anbieten. Dafür hat er allerdings die Kündigungsfrist zu beachten. Beträgt diese beispielsweise 1 Monat, gelten die neuen Arbeitsbedingungen erst nach Ablauf dieser Monatsfrist.

Das Vertragsangebot müssen Sie natürlich nicht annehmen. Lehnen Sie das Angebot komplett ab, endet Ihr Arbeitsverhältnis. Sie haben aber auch die Möglichkeit, gegen die Änderungskündigung zu klagen und die geänderten Arbeitsbedingungen unter Vorbehalt anzunehmen. Dann entscheidet ein Gericht darüber, ob die Vertragsänderung rechtmäßig ist, was regelmäßig nicht der Fall sein dürfte. Nach Abschluss des Verfahrens arbeiten Sie dann wieder zu Ihren alten Arbeitsbedingungen, sprich mit 20 Stunden pro Woche in Teilzeit, weiter.

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