11.10.2011

Feuerwehrleute haben Anspruch auf vollen Freizeitausgleich

Der Paukenschlag für alle Personal- und Betriebsräte – und vor allem für alle Feuerwehrleute!

Mehrere Feuerwehrbeamte waren bei der Berufsfeuerwehr in Bielefeld tätig. Sie haben über mehrere Jahre regelmäßig 23 Stunden Volldienst und 31 Stunden Bereitschaftsdienst geleistet, insgesamt also 54 Stunden pro Woche.  
Nun verlangten sie die über 48 Stunden hinausreichende Arbeitszeit, hier also 16 Stunden pro Woche, als Freizeitausgleich zu erhalten.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits entschieden, dass Bereitschaftsdienste bei der Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Daher hob das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts auf und gab den Klagen statt. Den Feuerwehrleuten steht zum Ausgleich des Rechtsverstoßes ein Anspruch auf angemessenen Freizeitausgleich zu.

Dabei wird es in ganz Deutschland um zig-tausend Überstunden gehen! Prüfen Sie die Praxis in Ihrem Betrieb und Ihrer Verwaltung.

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