Arbeitszeit
Ob Mehrarbeit durch Überstunden, Nacht- und Schichtarbeit, Pausenzeiten oder Übergang in Teilzeitarbeit: Das Thema Arbeitszeit ist für jeden Angestellten und jede Angestellte wichtig und interessant.
Besonders die Regelung von Überstunden ist in vielen Unternehmen arbeitsvertraglich völlig unterschiedlich geregelt. Die Palette der Möglichkeiten reicht hier von Vertrauensarbeitszeiten
über Arbeitszeitkonten bis hin zur automatischen Abgeltung von Überstunden mit dem Monatsgehalt. Wissen Sie eigentlich, wie Ihre Überstundenregelung im Arbeitsvertrag festgehalten wurde?
Urteile
Ein Arbeitnehmer forderte die Auszahlung seines Überstundenguthabens im Wert von 102 Stunden.
weiterlesenEin dänischer Arbeitnehmer war bei seiner Entlassung 63 Jahre alt, wollte aber noch nicht in Rente, sondern meldete sich arbeitslos. Er beantragte zudem die Zahlung einer Abfindung
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Bei einem Arbeitgeber galt eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Gegen diese hatte der Arbeitgeber verstoßen.
weiterlesenFreizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann in der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen
02.12.2010
Ein Beschäftigter war vom 1.5.2007 bis zum 31.3.2010 als Assistenzarzt in einer Klinik beschäftigt. Der Arzt leistete außerhalb seiner regulären Arbeitszeit noch Bereitschaftsdienste von jeweils 10 Stunden.
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Der Fall: Bei einem Arbeitnehmer in der Bauverwaltung wäre es mit Ablauf des 30.11.2007 zu einem Bewährungsaufstieg (= Eingruppierung in eine höhere Tarifgruppe aufgrund eines Eignungsnachweises) gekommen. Im Oktober 2003 hatten er und sein Arbeitgeber einen Altersteilzeit-Arbeitsvertrag abgeschlossen. Das Land hatte dem Arbeitnehmer auf dessen Anfrage noch vor Abschluss des Altersteilzeit-Arbeitsvertrags mitgeteilt, dass dies dem späteren Bewährungsaufstieg nicht entgegensteht. Später wurde dieser Aufstieg dann doch verweigert. Der Arbeitnehmer klagte nun auf den Aufstieg bzw. auf Schadensersatz.
weiterlesenDer Fall: Auf das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers war der Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie anwendbar. Dieser Tarifvertrag sieht vor, dass für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ein Zuschlag in Höhe von 175% gezahlt wird. Und den hatte der Arbeitgeber bis 2007 auch für den Ostersonntag gezahlt. Seitdem leistete er aber „nur noch“ den tariflichen Sonntagszuschlag in Höhe von 75%. Der Arbeitnehmer klagte nun auf Zahlung der 175 %, denn der Oster- und der Pfingstsonntag seien in der christlichen Welt Feiertage. Deshalb stünde ihm nicht nur der Sonntagszuschlag von 75 %, sondern vielmehr der Feiertagszuschlag von 175 % zu. Außerdem sei eine betriebliche Übung entstanden.
weiterlesenDer Fall: Ein Arbeitgeber und sein Betriebsrat hatten eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit geschlossen. Einige Arbeitnehmer überzogen danach die vorgegebene Arbeitszeit. Der Arbeitgeber forderte die Betreffenden daraufhin auf, sich an die vereinbarten Arbeitszeitgrenzen zu halten. Als es trotzdem zu weiteren Arbeitszeitverstößen kam und der Arbeitgeber nicht reagierte, zog der Betriebsrat vor Gericht. Er wollte dem Arbeitgeber verbieten lassen, die Arbeit von Arbeitnehmern außerhalb der Arbeitszeitgrenzen weiter zu dulden.
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Überstunden richtig vergüten
29.11.2010
Bei dem Thema Abgeltung von Überstunden kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in Hinblick auf: Müssen die Überstunden geleistet werden und wie werden sie abgegolten. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten zum Thema Überstunden.
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Fernbleiben vom Dienst – Entlassung!
11.12.2011
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat wieder einmal ein Urteil zur Entlassung eines Zeitsoldaten gefällt (Urteil vom 19.10.2011, Az.: 2 K 407/11.KO).
Das war geschehen: Ein Unteroffizier war an mehreren Tagen nicht zum Dienst erschienen. Auch einen ausdrücklichen telefonischen Befehl seines Feldwebels hatte er missachtet.
Überstunden
24.07.2011
Haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag auf Überstunden? Sie kennen das bestimmt auch: Wieder einmal werden Sie zu Überstunden herangezogen. Und bei der derzeitigen guten Konjunkturlage wollen die Arbeitgeber immer mehr Überstunden machen. Haben Sie denn eigentlich einen Anspruch darauf, zusätzliches Geld zu erhalten?
Der Fall des Landesarbeitsgerichts Hessen: In der Nacht vom 17. auf den 18.07.2009 ist es beinahe zu einem Zusammenstoß zweier Flugzeuge gekommen. Es stellte sich heraus, dass nicht alle Arbeitsplätze von den 4 Mitarbeitern wie vorgeschrieben besetzt waren. Sämtliche Mitarbeiter in diesem Bereich wurden im Anschluss nochmals gesondert über den Vorfall informiert und auf die Einhaltung der Dienstvorschriften über die Arbeitszeiten hingewiesen.
Wissen
Ein weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitnehmern ist, dass sie einen automatischen Anspruch auf einen besonderen Überstundenzuschlag haben. Um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist nicht die Bezahlung der Überstunde gemeint, Allerdings...
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Für die meisten Fälle gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Ver-gütung von Überstunden. Grundsätzlich gibt es drei Fragen, die im Zusammenhang mit der Bezahlung von Überstunden eine Rolle spielen...
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Sie haben mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen aus dem sich unter anderem auch ergibt, wie viele Stunden Sie in der Woche oder im Monat arbeiten müssen. Sie sind zur Leistung dieser dort vereinbarten Stunden verpflichtet. Auf der anderen Seite...
weiterlesenRechtshilfen
Mustervorlage: Forderung nach Lohnerhöhung
28.07.2010
Steht Ihnen nach dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag eine Lohnerhöhung zu, fordern Sie diese ein. Schwieriger wird es, wenn Sie ohne einen Anspruch auf eine Lohnerhöhung mehr Lohn erhalten möchten. Dabei hilft Ihnen diese Vorlage. Fordern Sie mehr Lohn!
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Nach § 5 ArbStättV ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das heißt schlicht und ergreifend, dass er alle Maßnahmen treffen muss, um Sie vor dem giftigen Qualm zu schützen...
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Ihr Arbeitgeber hat bei der Lage der Arbeitszeiten ein umfangreiches Direktionsrecht. Sind die Dauer und die Lage Ihrer Arbeitszeiten jedoch im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, kann er sie nicht ohne weiteres ändern.
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