Arbeitszeit
Ob Mehrarbeit durch Überstunden, Nacht- und Schichtarbeit, Pausenzeiten oder Übergang in Teilzeitarbeit: Das Thema Arbeitszeit ist für jeden Angestellten und jede Angestellte wichtig und interessant.
Besonders die Regelung von Überstunden ist in vielen Unternehmen arbeitsvertraglich völlig unterschiedlich geregelt. Die Palette der Möglichkeiten reicht hier von Vertrauensarbeitszeiten
über Arbeitszeitkonten bis hin zur automatischen Abgeltung von Überstunden mit dem Monatsgehalt. Wissen Sie eigentlich, wie Ihre Überstundenregelung im Arbeitsvertrag festgehalten wurde?
Wissen
Ein weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitnehmern ist, dass sie einen automatischen Anspruch auf einen besonderen Überstundenzuschlag haben. Um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist nicht die Bezahlung der Überstunde gemeint, Allerdings...
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Für die meisten Fälle gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Ver-gütung von Überstunden. Grundsätzlich gibt es drei Fragen, die im Zusammenhang mit der Bezahlung von Überstunden eine Rolle spielen...
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Sie haben mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen aus dem sich unter anderem auch ergibt, wie viele Stunden Sie in der Woche oder im Monat arbeiten müssen. Sie sind zur Leistung dieser dort vereinbarten Stunden verpflichtet. Auf der anderen Seite...
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Zum Schutz Ihrer Gesundheit hat der Gesetzgeber Höchstarbeitszeiten bestimmt, die sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber einhalten müssen. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Grenzen einzuhalten. Häufiges Problem: Nebentätigkeiten. Wenn Sie einen Nebenjob haben, werden die Arbeitszeiten aus Ihrem Hauptjob und dem Nebenjob...
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Als Grundlage für Fragen rund um Ihre Arbeitszeit gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das 1994 in Kraft getreten ist. Nach § 2 Abs. 2 findet das Gesetz auf alle Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende Anwendung. Dagegen ist die zulässige Arbeitszeit von Beamten in der Arbeitszeitverordnung geregelt.
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Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten besondere Regelungen für Sonn- und Feiertage. In § 9 ist festgelegt, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 24.00 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen.
weiterlesenIm Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die grundsätzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen geregelt. Natürlich gibt es etliche Berufe und Branchen, für die diese grundsätzlichen Regelungen nicht greifen. Daher sind im ArbZG nicht nur das grundsätzliche Verbot, sondern in § 10 Abs. 1 auch diverse Ausnahmen geregelt. Hier einige Beispiele.
weiterlesenDiese Pausen stehen Ihnen zu
19.08.2009Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf Pause, wenn Ihre Arbeitszeit bestimmte Grenzen überschreitet. Pausenzeiten in diesem Sinne braucht Ihr Arbeitgeber nicht zu bezahlen. Daher ist es so wichtig festzustellen, ob es sich bei Ihrer Pause wirklich um eine Pause im Sinne des ArbZG handelt.
weiterlesenDiese Arbeitszeitmodelle gibt es
19.08.2009
Während das Arbeitszeitgesetz von mehr oder weniger starren Formen der Arbeitszeitgestaltung ausgeht, ermöglichen flexible Modelle eine weitgehend individuelle Planung Ihrer Arbeitszeiten. Die Vorteile für Sie als Arbeitnehmer, aber auch für Ihren Arbeitgeber, liegen auf der Hand.
weiterlesenAllgemein werden die Rahmenbedingungen zur Einführung und Durchführung von Gleitzeitmodellen in Unternehmen durch tarifvertragliche Bestimmungen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Dadurch werden die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugunsten einer eigenverantwortlichen Gestaltung der Arbeitszeit und Arbeitszeitlage durch die Arbeitnehmer gelockert.
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Überstunden richtig vergüten
29.11.2010
Bei dem Thema Abgeltung von Überstunden kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in Hinblick auf: Müssen die Überstunden geleistet werden und wie werden sie abgegolten. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten zum Thema Überstunden.
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Fernbleiben vom Dienst – Entlassung!
11.12.2011
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat wieder einmal ein Urteil zur Entlassung eines Zeitsoldaten gefällt (Urteil vom 19.10.2011, Az.: 2 K 407/11.KO).
Das war geschehen: Ein Unteroffizier war an mehreren Tagen nicht zum Dienst erschienen. Auch einen ausdrücklichen telefonischen Befehl seines Feldwebels hatte er missachtet.
Überstunden
24.07.2011
Haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag auf Überstunden? Sie kennen das bestimmt auch: Wieder einmal werden Sie zu Überstunden herangezogen. Und bei der derzeitigen guten Konjunkturlage wollen die Arbeitgeber immer mehr Überstunden machen. Haben Sie denn eigentlich einen Anspruch darauf, zusätzliches Geld zu erhalten?
Der Fall des Landesarbeitsgerichts Hessen: In der Nacht vom 17. auf den 18.07.2009 ist es beinahe zu einem Zusammenstoß zweier Flugzeuge gekommen. Es stellte sich heraus, dass nicht alle Arbeitsplätze von den 4 Mitarbeitern wie vorgeschrieben besetzt waren. Sämtliche Mitarbeiter in diesem Bereich wurden im Anschluss nochmals gesondert über den Vorfall informiert und auf die Einhaltung der Dienstvorschriften über die Arbeitszeiten hingewiesen.
Rechtshilfen
Mustervorlage: Forderung nach Lohnerhöhung
28.07.2010
Steht Ihnen nach dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag eine Lohnerhöhung zu, fordern Sie diese ein. Schwieriger wird es, wenn Sie ohne einen Anspruch auf eine Lohnerhöhung mehr Lohn erhalten möchten. Dabei hilft Ihnen diese Vorlage. Fordern Sie mehr Lohn!
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Nach § 5 ArbStättV ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das heißt schlicht und ergreifend, dass er alle Maßnahmen treffen muss, um Sie vor dem giftigen Qualm zu schützen...
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Ihr Arbeitgeber hat bei der Lage der Arbeitszeiten ein umfangreiches Direktionsrecht. Sind die Dauer und die Lage Ihrer Arbeitszeiten jedoch im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, kann er sie nicht ohne weiteres ändern.
zum ProduktUrteile
Ein Arbeitnehmer forderte die Auszahlung seines Überstundenguthabens im Wert von 102 Stunden.
weiterlesenEin dänischer Arbeitnehmer war bei seiner Entlassung 63 Jahre alt, wollte aber noch nicht in Rente, sondern meldete sich arbeitslos. Er beantragte zudem die Zahlung einer Abfindung
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Bei einem Arbeitgeber galt eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Gegen diese hatte der Arbeitgeber verstoßen.
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