Welche Arbeitszeiten sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz für Jugendlich vor? Dürfen Jugendliche einer Arbeit nachgehen? Welche Arbeitsrechte haben Jugendliche?
Jugendliche unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Lediglich als Zeitungsausträger, bei öffentlichen Konzerten, beim Theater und bei ähnlichen Veranstaltungen dürfen Kinder mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung mitwirken. Das sieht die Kinderarbeitsschutzverordnung vor.
Unter welchen Bedingungen Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten dürfen regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Als Jugendlicher dürfen Sie maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten – maximal 8 Stunden am Tag. Diese Ausnahmen gelten:
Beispiel: Schließt Ihr Betrieb zwischen Sonntag und einem auf einen Dienstag fallenden Feiertag, ist Vor- oder Nacharbeiten in Ordnung.
Achtung: Neben Obergrenzen von Arbeitsstunden gibt es während der Ausbildung auch Richtlinien zu Fehlzeiten und Urlauben – denn zu viele Abwesenheitszeiten können den Ablauf der Ausbildung beeinflussen.
Ihre Schichtzeiten (Arbeitszeit und Pausen) dürfen 10 Stunden nicht überschreiten. Im Bergbau unter Tage sind es 8 Stunden.
darf die Schicht 11 Stunden dauern. Tarifverträge dürfen Ausnahmeregelungen treffen.
Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht mehr als 5 Tage pro Woche beschäftigen. Der Samstag ist generell arbeitsfrei. Und Jugendliche dürfen auch nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
Achtung: Arbeiten Sie ausnahmsweise am Samstag, Sonntag oder an einem Feiertag, haben Sie Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.
Hier gibt es Ausnahmen, die den besonderen Arbeitsrhythmus der verschiedenen Branchen und Einrichtungen berücksichtigen, zum Beispiel in
Per Tarifvertrag sind weitere Ausnahmeregelungen möglich.
Sie dürfen zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Mit diesen Ausnahmen:
Achtung. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen in jedem Falle 12 freie Stunden liegen.
Als Jugendlicher haben Sie ein Recht auf geregelte Pausen.
Durch Tarifvertrag sind hier Anpassungen möglich.
Jugendliche haben einen Mindestanspruch auf Jahresurlaub, nach dem Alter gestaffelt:
Im Bergbau unter Tage sind es jeweils 3 Tage zusätzlich.
Diese Arbeiten verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeiten sind festgelegt und als Jugendlicher dürfen Sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten oder Arbeiten, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind. Verboten sind Tätigkeiten, bei denen Sie
ausgesetzt sind.
Achtung: Ausnahmen in der Ausbildung sind zulässig.
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