Die Frage: Vielen unserer Kollegen steht am Tag eine 30-minütige Pause zu. Bisher hat unser Arbeitgeber diese am Stück gewährt. Nun haben wir uns allerdings mit ihm auf ein Rauchverbot im Gebäude geeinigt. Unsere rauchenden Kollegen möchten deshalb lieber mehrere Kurzpausen haben, statt einer langen Pause. Ist auch die Gewährung von z.B. drei 10-minütigen Pausen möglich? –
Meine Antwort: Bei der von Ihnen angesprochenen 30-minütigen Pause handelt sich um eine Ruhepause. Ihr Arbeitgeber muss diese gewähren, wenn Sie und Ihre Kollegen mehr als 6 Stunden und maximal 9 Stunden arbeiten (§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)). Sie dient der Erholung. Die Pause muss nicht am Stück gewährt werden. Damit der Erholungswert aber auch gegeben ist, müssen die einzelnen Abschnitte mindestens 15 Minuten lang sein (§ 4 Satz 2 ArbZG). Drei 10-minütige Pausen sind daher nicht möglich.
ACHTUNG
Viele Tarifverträge sehen Kurzpausen vor:
Diese muss Ihr Arbeitgeber in der Regel vergüten. Prüfen Sie, ob ein auf Ihren Betrieb anwendbarer Tarifvertrag solche Pausen vorsieht. Sonst versuchen Sie sich nachträglich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Gewährung von ein bis zwei 5-Minuten-Pausen zu einigen.
TIPP
Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die zeitliche Lage und die Dauer der Pausen geht (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz). Nutzen Sie dieses und schaffen Sie eine möglichst sinnvolle Lösung für Ihren Betrieb.