Wissen

19.08.2009

Wann Ihr Arbeitgeber von Ihnen Überstunden verlangen darf

Sie haben mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen aus dem sich unter anderem auch ergibt, wie viele Stunden Sie in der Woche oder im Monat arbeiten müssen. Sie sind zur Leistung dieser dort vereinbarten Stunden verpflichtet. Auf der anderen Seite darf der Arbeitgeber von Ihnen nicht ohne weiteres verlangen, dass Sie mehr arbeiten.

Zu Überstunden sind Sie nur dann verpflichtet, wenn es eine entsprechende Rechtsgrundlage gibt. Dafür kommen mehrere Möglichkeiten in Frage.

1. Direktionsrecht als Rechtsgrundlage

Das Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers (abgeleitet aus § 106 Gewerbeordnung) berechtigt Ihren Arbeitgeber, die Lage der Arbeitszeit festzulegen, solange im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Das Direktionsrecht berechtigt Ihren Arbeitgeber allerdings nicht dazu, über die im Vertrag vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Arbeit von Ihnen zu verlangen.

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2. Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag als Rechtsgrundlage

Solange im Arbeitsvertrag die Leistung von Überstunden nicht ausgeschlossen ist, kann sich die Pflicht zur Leistung von Überstunden aus einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag ergeben. Prüfen Sie also gegebenenfalls, ob diese Regelungen entsprechende Pflichten beinhalten.

3. Arbeitsvertrag als Rechtsgrundlage

In vielen Arbeitsverträgen - evtl. auch in Ihrem - ist geregelt, dass der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist. Dies gilt jedoch nicht unbeschränkt. Unabhängig von der Frage der Vergütung, wird man eine Obergrenze von 25% der Arbeitszeit annehmen können. Mehr Überstunden kann Ihr Arbeitgeber nicht verlangen.

Pflicht zu Überstunden ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage

Auch ohne eine ausdrückliche Rechtsgrundlage können Sie verpflichtet sein, Überstunden zu leisten. Dies ist insbesondere bei Notfällen oder sonstigen außergewöhnlichen Situationen, die für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar waren, der Fall. Das gleiche gilt, wenn Ihr Einsatz zur Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen erforderlich ist. Ihre Verpflichtung resultiert dann aus dem arbeitsvertraglichen Treuegrundsatz. Typische Beispiele für solche Situationen sind zum Beispiel Hochwasserkatastrophen und Ähnliches.

Kein automatischer Anspruch auf Überstunden

Auf der Gegenseite haben Sie keinen automatischen Anspruch darauf, Überstunden leisten zu dürfen. Auch dieser Anspruch würde eine entsprechende vertragliche Regelung voraussetzen. Dies gilt selbst dann, wenn in der Vergangenheit regelmäßig Überstunden geleistet und vergütet wurden.

Weist Ihr Arbeitgeber Überstunden an, so muss er dabei grundsätzlich die Grundsätze des billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachten. Er muss also auch Ihre Interessen dabei im Auge behalten.

Beispiel:

Ist Ihrem Arbeitgeber z.B. bekannt, dass Sie in der fraglichen Zeit zu einer Familienfeier reisen möchten, muss er andere Lösungen vorziehen und – wenn möglich – einen Kollegen einsetzen.

Seien Sie vorsichtig mit der Verweigerung von Überstunden

Hat Ihr Arbeitgeber zulässigerweise Überstunden angeordnet und Sie verweigern diese, kann der Arbeitgeber darauf mit einer Abmahnung und gegebenenfalls sogar mit einer Kündigung reagieren. Sollte Ihnen das passieren, so haben Sie eine Chance: Wenn bei der Anordnung der Überstunden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates missachtet wurden oder die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten wurden, sind Sie berechtigt, die Überstunden zu verweigern. Eine Abmahnung ist dann nicht möglich, weil Sie nicht gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen haben.


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„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.