12.06.2010

WM und Arbeitsrecht – Verlängerung und Elf-Meter-Schießen

Endlich, die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika hat begonnen. Damit Sie auch arbeitsrechtlich gut gewappnet sind, lesen Sie hier in einer kleinen Reihe das Wichtigste für Fußballfans zur WM.

Heute: Verlängerung und Elf-Meter-Schießen 
Auch wenn die meisten Spiele der Fußballweltmeisterschaft in den Abendstunden stattfinden, müssen auch dann Arbeitnehmer immer wieder arbeiten. Viele haben sich vielleicht den Arbeitsbeginn genau auf das Ende eines Fußballspiels gelegt. Was aber geschieht, wenn das Spiel in die Verlängerung geht und sogar ein Elf-Meter-Schießen stattfindet? Oder ein anderer Fall: Ein Spiel muss unterbrochen werden und endet nun erst eine halbe Stunde später, als eigentlich geplant?

Sie dürfen nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Selbstbeurlaubungen kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht und Sie riskieren eine Abmahnung oder eine Kündigung. Gleiches gilt, wenn Sie einfach wegen eines Spiels zu früh Ihren Arbeitsplatz verlassen. Ihre Hauptleistungspflicht ist die Erbringung Ihrer Arbeitsleistung – auch während der WM.

Falls Sie arbeitsunfähig erkranken, kann Ihr Arbeitgeber natürlich nichts tun. Vorsichtig sollten Sie allerdings mit einer Androhung der Krankheit sein. Dies rechtfertigt den Ausspruch einer Kündigung!

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