03.01.2017

Beim Arbeitsrecht zählen persönlicher Kontakt & Erfahrung

Deutschland freut sich aktuell über einen neuen Rekord: Durch die hohe Nachfrage im Dienstleistungssektor gibt es so viele Arbeitnehmer wie nie zuvor: 43,4 Millionen waren es laut dem Statistischen Bundesamt im letzten Quartal des Jahres 2015. Unter den Erwerbstätigen gibt es viele Menschen, die mit der Atmosphäre an ihrem Arbeitsplatz alles andere als zufrieden sind. Mobbing und fragwürdige Abmahnungen sind zwei häufig anzutreffende Probleme, mit denen zahlreiche Arbeitnehmer leben müssen. Sie stellen sich die Frage: Was davon müssen sie ertragen und wie können sie gegen Rechtsbrüche vorgehen?

Mobbing am Arbeitsplatz – ein veraltetes Problem

Mobbing ist ein Problem, welches viele Menschen aus ihrer Schule kennen. Fast jeder hat dieses unmenschliche Phänomen mitbekommen oder war selbst sein Opfer. Doch mit dem heranwachsenden Alter entwickelt sich der Eindruck, dass nur pubertierende Teenager ein Gefallen daran finden, ihre Kollegen zu schikanieren – leider ist das nicht der Fall.

Laut dem Mobbing-Report 2002 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind rund eine Million Erwerbstätige von Mobbing betroffen. Leider handelt es sich um die einzige repräsentative Studie zu diesem Phänomen – ihr Alter macht auf ein neues Problem aufmerksam: Warum gibt es keine aktuellen Studien zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz?

Es sollte im Interesse der Unternehmen liegen, Mobbing ein Ende zu setzen. Studiendaten legen offen, wie hoch die aus Mobbing resultierenden Kosten sind:

  • 11,2 Milliarden Euro für Aufwendungen für Krankheitsbehandlungen
  • 13,4 Milliarden Euro indirekte Kosten (Produktionsausfall)

Besonders viele Mobbing-Opfer gibt es in den Berufsfeldern soziale Berufe, Verkaufspersonal sowie Bausparkassen-, Bank- und Versicherungsfachleute; selten betroffen sind landwirtschaftliche Berufe, Berufe des Landverkehrs und Reinigungs- und Entsorgungsberufe.

Die Ursachen von Mobbing

Anhand der Daten der oben genannten Studie lässt sich ein Bild des klassischen Mobbers ableiten: Er mobbt sein Opfer täglich oder mehrmals die Woche, ist sein Vorgesetzter und zwischen 35 und 54 Jahre alt. Die häufigsten Gründe für Mobbing: Das Opfer hat unerwünschte Kritik geäußert oder wird als Konkurrenz empfunden.

Schnell wird klar, dass eine menschliche Schwäche die Ursache für Mobbing ist: das Konkurrenzempfinden. Überraschenderweise wird selten wegen des Aussehens, der Nationalität oder sexuellen Orientierung gemobbt.

Gerade weil das Mobbing häufig von Vorgesetzten ausgeht, fühlen sich viele Opfer hilflos. Sie wissen nicht, an wen sie sich in solchen Situationen wenden sollen. Die Antwort ist dieser Fachanwalt für Hamburg und Umgebung. Die Experten im Bereich Arbeitsrecht sind seit Jahren in diesem Tätigkeitsbereich aktiv und ihnen sind zahlreiche Fälle aus dem Bereich Mobbing und anderen Rechtsbrüchen bekannt. Sie beraten sowohl Opfer (Arbeitnehmer) als auch Unternehmen, in denen ein solcher Fall bekannt wird.

Wichtig bei der Wahl eines Anwalts ist, dass er nicht nur die rechtliche Seite klärt, sondern Opfern auch persönlich hilft. Denn: Laut der genannten Studie haben rund 90 Prozent der Gemobbten mit physischen oder psychischen Problemen zu kämpfen. Jeder Fünfte muss aufgrund des Mobbingprozesses eine Kur antreten, mehr als 15 Prozent endet in einer stationären Behandlung.

Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter abmahnen

Nicht immer sind Arbeitnehmer Opfer eines Mobbings; in einigen Fällen werden sie fälschlicherweise abgemahnt. Abmahnungen sind nur erlaubt, wenn Erwerbstätige gegen die vertraglichen Regelungen verstoßen.

Zunächst sollten Arbeitnehmer prüfen, ob die Gelbe Karte der Arbeitswelt überhaupt gültig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Anlass genannt wurde und keine pauschalen Formulierungen enthält.

Nicht gültig: „Sie sind in den Arbeitsstunden privat online.“

Richtig wäre: „Am Donnerstag, den 1. Dezember 2016, waren Sie zwischen 09:00 und 12:00 Uhr auf Facebook unterwegs und haben gegen § 10 des Arbeitsvertrages verstoßen (Nutzung sozialer Netzwerke ist nicht gestattet). Für wiederholende Auffälligkeiten sehen wir uns gezwungen, arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten.“

Eine solche Abmahnung muss zeitnah erfolgen und nicht erst nach Monaten oder gar Jahren (BAG, Urteil v. 16.9.2004, 2 AZR 406/03). Handelt es sich nicht um sorgfältig verfasste Abmahnungen und die Behauptungen sind ohnehin unbegründet, liegt ein Problem vor und Arbeitnehmer sollten sich von einem Fachanwalt beraten lassen.

Auch Unternehmen profitieren von einer fachgerechten Beratung

Dass in vielen Unternehmen Mobbing und andere Probleme nicht ans Tageslicht treten, ist auf fehlende Anti-Mobbing-Systeme zurückzuführen. Wie bereits gesagt, sind die Mobber häufig Vorgesetzte, sodass sich die Opfer machtlos führen.

Unternehmen sollten gemeinsam mit einem Fachanwalt ein Mobbing-Frühwarnsystem etablieren, welches Betroffenen hilft, auf Probleme hinzuweisen.

Im Idealfall lässt man es aber gar nicht erst zum Mobbing kommen. Grundsätzlich gilt: Chefs müssen Mitarbeiter vor Mobbing bewahren. Dazu sollten Firmen eine klare Arbeitsorganisation etablieren und eine offensive Informationspolitik betreiben; des Weiteren sollte jeder Mitarbeiter ein Recht zur Mitbestimmung besitzen und an Entscheidungs- sowie Planungsprozessen teilhaben dürfen.

Das Führungspersonal ist zu schulen, damit es lernt, Mitarbeiter zu führen, mit ihnen zu kommunizieren und Konflikte frühzeitig zu erkennen sowie auszumerzen.

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