08.07.2009

Bewerbung und Einstellung – Das Fragerecht des Arbeitgebers Teil 2

Gestern hatte ich Ihnen von freien Stellen, die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind, berichtet. Haben Sie versucht, sich dort zu bewerben? Teilen Sie uns Ihre Erlebnisse mit!

Und nun Teil 2 der wichtigsten Fragen, die Ihnen im Bewerbungsgespräch begegnen können: 
Homosexualität – Die Frage nach der geschlechtlichen Ausrichtung ist unzulässig.

Konfessionszugehörigkeit – Unzulässig, mit der Ausnahme für Tendenzbetriebe und kirchliche Einrichtungen.

Konkurrenzbetrieb – Diese Frage ist zulässig.

Lohnpfändungen – und Abtretungen – Diese Frage ist unzulässig. Es wird in die geschützte Privatsphäre eingegriffen.

Nebentätigkeiten – Das darf Ihr zukünftiger Arbeitgeber Sie fragen.

Parteizugehörigkeit – Auch das ist eine unzulässige Frage, wiederum mit Ausnahmen für Tendenzbetriebe und kirchliche Einrichtungen.

Schwangerschaft – Die Frage ist unzulässig.

Schwerbehinderteneigenschaft – Wohl unzulässig.

Vermögensverhältnisse – Diese Frage ist nur zulässig, wenn ein Zusammenhang mit der zu besetzenden Arbeitsstelle vorhanden ist.

Vorstrafen – Danach dürfen Sie nur gefragt werden, wenn die Beantwortung für die zu besetzenden Stelle wiederum von Bedeutung ist.

Wehrdienst und Wehrübungen – Die Frage dürfte wegen der Geschlechtsdiskriminierung nicht mehr zulässig sein.

Wettbewerbsverbot – Die Frage nach einem nachträglichen Wettbewerbsverbot bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ist zulässig.

Tipp: Haben Sie das Gefühl, diskriminiert worden zu sein, wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

Alexanderstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 03018 555-1865
www.antidiskriminierungsstelle.de
poststelle@ads.bund.de

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