Wer eine Arbeit sucht und hierfür zu einem Vorstellungsgespräch reist, der kann sich die Kosten hierfür auch von öffentlichen Stellen erstatten lassen: der Arbeitsagentur oder dem Finanzamt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber in spe die Kosten nicht übernommen hat.
Wann gibt es wie viel Geld von der Arbeitsagentur?
Die Arbeitsagentur wird Ihnen maximal 260 Euro pro Jahr für Bewerbungskosten erstatten. Und zwar ausschließlich, wenn Sie
- arbeitslos sind oder
- in naher Zukunft von Arbeitslosigkeit betroffen sein werden.
So kommen Sie zu Ihrer Kostenerstattung
- Als erstes sollten Sie den Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung von der Arbeitsagentur ausfüllen. Ohne Anträge läuft bei Ämtern nichts. Auf dem Antrag müssen Sie ein Datum vermerken – erst von diesem Termin an bekommen Sie Geld für Ihre Bewerbung erstattet.
- Und dann brauchen Sie natürlich für die angefallenen Kosten eine Quittung. Also: Immer alle Belege aufheben.
Wann gibt es eine Kostenerstattung vom Finanzamt?
Das Finanzamt ist für Sie als Bewerber in Sachen Kostenerstattung die letzte Adresse: Wenn Sie weder vom Unternehmen noch von der Arbeitsagentur Geld erstattet bekommen haben, oder auch wenn Ihre Kosten höher waren als die, die Sie erstattet bekommen haben, sollten Sie sich das Geld mit der Steuererklärung beziehungsweise im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurückholen.
Das können Sie beim Finanzamt als Bewerbungskosten absetzen
- Bewerbungsfotos
- Zeugniskopien
- Papier
- Bewerbungsmappen
- Umschläge
- Porto
- Kosten für das Inserieren von Stellensuchanzeigen
- Beglaubigungen
- Bewerbungsliteratur
- Kosten für Karriereberatung
Machen Sie die Bewerbungskosten als Werbungskosten geltend
Alle Bewerbungskosten, für die Sie keine Erstattung erhalten haben, können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften nichtselbständiger Arbeit absetzen.
Tipp: Glaubhaft machen Sie die Kosten neben den Quittungen am besten mit den Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch des oder der Unternehmen.