Blog-News
14.12.2010
06:32

Arbeitgeber durfte nicht einstellen – Arbeitsvertrag unwirksam?

So manches Mal denke ich, dass auf dem Bau arbeitsrechtlich vieles falsch läuft. Heute habe ich von einer Arbeitnehmerin erfahren, die seit 3 Monaten auf dem Bau arbeitet. Als sie jetzt endlich Papiere und Lohn gefordert hat, wurde ihr mitgeteilt, dass überhaupt kein Arbeitsvertrag bestehe.

 
Derjenige, der sie eingestellt hatte, sei dazu gar nicht berechtigt gewesen. Insbesondere hätte er nicht den Arbeitsvertrag unterschreiben dürfen. Deshalb bestehe auch überhaupt kein Vertragsverhältnis und eine Lohnzahlung würde nicht erfolgen.

Ist das nicht ein starkes Stück! Da arbeitet jemand 3 Monate, erhält kein Geld und nun das? Allerdings sollten Arbeitnehmer hier wirklich vorsichtig sein. Hat allerdings jemand die Befugnis, Briefpapier und Stempel für ein Unternehmen zu benutzen, existiert zunächst ein Anscheinsbeweis für die Berechtigung, Verträge abzuschließen.
 
Läge kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, könnte es tatsächlich schwierig werden.

Nach den Regeln des Vertretungsrechts im BGB handelt der Mitarbeiter, der Sie einstellt als Vertreter des Arbeitgebers. Teilt Ihr Arbeitgeber später mit, dass tatsächlich überhaupt keine Vertretungsbefugnis bestanden hat, haftet der Handelnde persönlich. Sie können sich dann also mit Ihren Lohnansprüchen an diesen Mitarbeiter direkt wenden.

Hier hilft nur eins: Sind Sie sich nicht zu 100 % sicher, verlangen Sie umgehend eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung. Das ist nämlich die Verpflichtung jeden Arbeitsgebers. Er hat seine Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn bei der Krankenkasse anzumelden. Kommen auf Ihr Verlangen hin nur Ausreden, fragen Sie selber mal bei Ihrer Krankenkasse nach. Und wenn das auch nichts hilft und die Krankenkasse nicht aktiv werden will, gehen Sie den härtesten Schritt: Nehmen Sie Kontakt mit dem Hauptzollamt auf. Das ist nämlich für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. Schildern Sie Ihren Fall! Das Hauptzollamt wird dann schon etwas unternehmen…

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