Ein Arbeitnehmer beschwerte sich darüber, dass externe Mitarbeiter in seinem Unternehmen seine Bewerbungsunterlagen eingesehen haben. Aber der Reihe nach: Ein Arbeitnehmer hat zum 01.04. eine neue Arbeitsstelle begonnen.
Er sitzt in einem Büro mit mehreren anderen Kollegen, die jedoch allesamt aus externen Unternehmen kommen, also nicht beim gleichen Arbeitgeber eingestellt sind. Nun kannten diese externen Kollegen die Bewerbungsunterlagen des Neulings. Ist das okay?
Der Arbeitgeber hat den Datenschutz zu beachten. Insbesondere dermaßen persönliche Unterlagen, wie Bewerbungsunterlagen, darf er nicht einem großen Kreis von Arbeitnehmern zugänglich machen. Das heißt aber nicht, dass er sie nicht Externen übergeben darf. Wenn Ihr Arbeitgeber sich bei der Personalauswahl beispielsweise von einem externen Dienstleistungsunternehmen beraten lässt oder sogar die Personalauswahl von einem externen Unternehmen durchführen lässt, ist die Weitergabe Ihrer Bewerbungsunterlagen völlig in Ordnung.
Ob das in diesem Fall so gewesen ist, kann ich nicht entscheiden. Sie sollten den Sachverhalt noch einmal genau aufklären und nachfragen, in welcher Beziehung die externen Kollegen zu dem Arbeitgeber stehen. Sind es tatsächlich nur Kollegen, die mit der Personalabteilung nichts zu tun haben, ist es schon ein starker Vertrauensbruch, dass diese Mitarbeiter Ihre Personalunterlagen kennen. Es liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor!
Mein Tipp: Gibt es in dem Unternehmen einen Datenbeauftragten? Wenden Sie sich an diesen und schildern Sie ihm die Vorkommnisse. So etwas sollte sich nicht nochmals wiederholen!