13.04.2010

Höchstalter von 31 Jahren bei Einstellung zur Feuerwehr rechtmäßig

Das ist geschehen: Ein 1976 geborener Arbeitnehmer wollte Ende 2006 in Hessen einen Ausbildungsplatz bei der Feuerwehr erhalten. Da er beim nächsten voraussichtlichen Einstellungstermin bereits älter als 31 gewesen wäre, wurde er abgelehnt.

Im Einzelnen:
Mit Schreiben vom 04.10.2006 bewarb sich der Kläger, ein Herr Wolf, der am 09.12.1976 geboren wurde, um eine Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.
Am 13.11.2006 teilte die Stadt Frankfurt am Main Herrn Wolf mit, dass der nächste Einstellungstermin am 01.08.2007 sei. Dieser Termin würde allerdings wahrscheinlich auf den 01.02.2008 verschoben.
Mit Schreiben vom 28.02.2007 wurde Herrn Wolf sodann mitgeteilt, dass er wegen Überschreitung der Altersgrenze von 30 Jahren nicht berücksichtigt werden könne.  
Daraufhin verklagte er die Stadt vor dem Verwaltungsgericht auf Zahlung einer Entschädigung von 3 Monatsgehälter, mindestens aber von 6.650,73 €. Seine Begründung: Er sei wegen des Alters diskriminiert worden.


Das Verwaltungsgericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Vorabentscheidung die Angelegenheit vor. Der EuGH teilte nun mit, dass keine Altersdiskriminierung vorliege. Wegen der hohen körperlichen Anforderungen sei eine Altersbegrenzung auf 30 Jahre rechtmäßig (Urteil vom 13.01.2010, Az.:  C-229/08).

Ein gutes Urteil, oder nicht? Ist es richtig, dass der Staat in bestimmten Berufen das Einstiegsalter festlegt? Wie sehen Sie das? Können wir künftig solche Regelungen überhaupt noch bestehen lassen, bei der fortschreitenden Überalterung unserer Gesellschaft? Fragen über Fragen. Schreiben Sie mir Ihre Meinung.

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