Müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind? Und wenn nicht, ist es sinnvoll das zu tun? Darf Ihr Arbeitgeber Sie nach einer Gewerkschaftsmitgliedschaft fragen? Dürfen Sie ihn daraufhin belügen?
Hier die Antworten:
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nichts Schlimmes. Das Tarifrecht sieht es vor, dass es Gewerkschaften gibt und selbst im Grundgesetz sind sie verankert. Welchen großen Vorteil Gewerkschaften bieten, kann man daran erkennen, dass es in Deutschland so gut wie keine „wilden Streiks“ gibt. Deshalb müssen Sie sich natürlich nicht schämen, in einer Gewerkschaft zu sein. Seien Sie stolz darauf!
Natürlich sehen es einige Arbeitgeber nicht gerne. Deshalb sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber dies mitzuteilen. Falls er im Einstellungsgespräch oder auch später danach fragt, dürfen Sie sogar lügen. Es geht Ihren Arbeitgeber nichts an, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind.
Aber Achtung: Finden in Ihrem Betrieb Tarifverträge Anwendung, kann es für Sie sehr sinnvoll sein, dass Ihr Arbeitgeber von der Gewerkschaftszugehörigkeit Kenntnis hat. Häufig erhalten Gewerkschaftsmitglieder eine bessere Bezahlung und auch andere günstigere Arbeitsbedingungen als andere Mitarbeiter. Dies hängt damit zusammen, dass Tarifverträge nicht ohne weiteres gelten. Im Regelfall finden Sie nur dann Anwendung, wenn beide Parteien tarifgebunden sind. Dies bedeutet, Ihr Arbeitgeber ist in einem Arbeitgeberverband und Sie sind in der entsprechenden Gewerkschaft.
Wendet Ihr Arbeitgeber die Tarifverträge ausschließlich auf die Gewerkschaftsmitglieder an, muss er natürlich Kenntnis von Ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft haben.
Fazit: Ihre Gewerkschaftszugehörigkeit geht keinen etwas an. Unter bestimmten Voraussetzungen macht es jedoch Sinn, dass Sie Ihrem Arbeitgeber davon berichten.