19.10.2010

Muss ich in Bewerbungsgesprächen Kinder angeben?

Besteht für Arbeitnehmer die Verpflichtung, in der Bewerbung oder im Bewerbungsgespräch Kinder und Unterhaltspflichten anzugeben? Viele Arbeitnehmer werden damit kein Problem haben. Da Kinder die berufliche Flexibilität jedoch einschränken, können Sie auch ein K.O.-Kriterium sein. Vor allem Alleinerziehende haben sich mit diesem Problem herumzuschlagen. Nicht umsonst ist eine besonders große Gruppe von Alleinerziehenden vom Arbeitslosengeld-II betroffen. Daher kann es ein legitimes Interesse von Arbeitnehmern sein, Kinder zu verschweigen.  
Dürfen Sie das? Klar ist mittlerweile, dass die Fragen nach einer Schwangerschaft oder der Familienplanung durch den Arbeitgeber verboten sind. Diese Fragen dürfen auch nicht gestellt werden, wenn sich nur Frauen auf eine Position bewerben. Solche Fragen verstoßen gegen das Recht auf Schutz der Persönlichkeit. Sie haben keine eindeutige Beziehung zur auszuübenden Tätigkeit. Insoweit können Sie die Fragen gar nicht oder auch falsch beantworten.

Ich meine, Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht nach Kindern fragen. Aber machen Sie sich nichts vor: Spätestens, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse und die Anzahl der Kinderfreibeträge für die Lohnsteuerkarte mitteilen, wird er die Wahrheit bemerken. Außerdem ist meine Ansicht auch nicht unumstritten. Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, dass nach Kinder gefragt werden darf.

Fazit: Sie müssen im Lebenslauf und im Bewerbungsgespräch Kinder nicht mit angeben. Werden Sie danach gefragt, sollten Sie wahrheitsgemäß antworten. Die Wahrheit kommt ohnehin im Falle der Einstellung unverzüglich heraus.

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